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Google Maps

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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booking&more
my.booking&more ist ein Service der feratel media technologies AG. Es dient dazu, dem User eine zentrale Login Funktion zur Verfügung zu stellen, die ein einheitliches Login durch Übernahme der Daten aus der Login Funktion von my.booking&more für diverse Dienste Dritter ermöglicht. So kann ein zentraler Login für Applikationen, Websites und Services Dritter genutzt werden. Dazu kann der Nutzer direkt über das Login auf my.booking&more seine Daten auf die betreffenden Website importieren. Der Zweck von my.booking&more liegt darin, dem Nutzer höheren Komfort bei der Nutzung von Diensten dieser Dritten zu ermöglichen. Darüber hinaus hat der Nutzer auch die Möglichkeit my.booking&more als Übersichtsplattform für seine offenen und in der Vergangenheit getätigten Buchungen und Vormerkungen bei Diensten Dritter zu verwenden.
Verarbeitungsunternehmen
Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung von my.booking&more : feratel media technologies AG Maria-Theresien-Straße 8 A-6020 Innsbruck Telefon: +43 512 7280-0 E-Mail: info@feratel.at
Datenverarbeitungszwecke

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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, damit Sie my.booking&more nutzen können. Als Rechtsgrundlage für Erbringung der zentralen Login Funktion von my.booking&more dient die Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Sollten Sie die Speicherung Ihrer Buchungen und Vormerkungen auf my.booking&more wünschen, werden wir dafür für jede einzelne Buchung oder Vormerkung Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art 6 Abs1 lit a DSGVO) einholen.

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Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

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Zur Verbesserung unseres Informationsangebotes werden auf unserer Webseite folgende Daten erhoben, gespeichert und ausgewertet, wenn Sie my.booking&more nutzen: Browsertyp, Betriebssystem, Land, Datum, Uhrzeit und Dauer des Zugriffs, IP-Adresse und besuchte Seiten, inkl. Ein- und Ausstiegsseiten.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie jederzeit das Recht haben, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden (Art 15 DSGVO), das Recht haben, Ihre Daten berichtigen oder löschen zu lassen (Art 16 DSGVO), das Recht haben, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken (Art 18 DSGVO), das Recht haben, der Datenverarbeitung zu widersprechen (Art 21 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen können (Art 20 DSGVO).

Sie können von uns unter folgenden Kontaktdaten: [info@feratel.at] jederzeit Auskünfte über die über Sie gespeicherten Daten verlangen oder können die Änderung bzw. Löschung der Daten verlangen. Sollten Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können diese ebenfalls unter den oben angeführten Kontaktdaten (sowie auf https://my.bookingandmore.com) jederzeit widerrufen werden.

Wenn Sie keine rechtzeitige Antwort auf einen Antrag erhalten, Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt sehen oder der Ansicht sind, dass wir Ihrem Antrag nicht gesetzmäßig nachgekommen sind, können Sie auch Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen:

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.dsb.gv.at/

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

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  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Ochsenfurt
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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Weitere Aufgaben

Unten aufgeführt finden Sie mehr Informationen.

Fundbüro

Wenn Sie etwas verloren haben, kann es sein, dass der Finder diesen Gegenstand im Fundbüro der Stadt Ochsenfurt abgeben hat.

zu beachten
Wenn eine Fundsache Name und Adresse des Eigentümers enthält oder sich Name und Adresse ermitteln lassen, benachrichtigen wir Sie automatisch.

Unter folgendem Link erfahren Sie, welche Fundgegenstände derzeit abgegeben wurden.
https://public.novafind.eu/F09679170/published-findings?NrOfWeeks=20&FindingValue=over0

Hier können Sie eine Verlustanzeige aufgeben, wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben. Das Fundbüro informiert Sie, falls Ihr Gegenstand abgegeben wird.
https://www.verlustsache.de/

Folgende Unterlagen benötigten Sie bei Abholung von Fundgegenständen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Abholung durch Dritte ist mit Ausweis, schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie des Vollmachtgebers möglich.
  • Minderjährige benötigen schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten.

Allgemeine Informationen
Wegen Gegenständen, die Sie in Bussen oder Zügen sowie an Haltestellen und Bahnsteigen verloren haben, wenden Sie sich bitte zusätzlich an das Fundbüro der Deutschen Bahn bzw. der Busgesellschaft.

Bei sogenannten Massenfundsachen wie Schlüsseln, Brillen, Schirmen, Handschuhen und dergleichen, kommen Sie bitte persönlich ins Fundbüro.

Fragen & Antworten
Wie schnell liegt eine Fundsache im Fundbüro zur Abholung bereit?
In der Regel dauert es drei bis fünf Werktage, manchmal auch mehrere Wochen oder Monate, bis eine Fundsache im Fundbüro abgegeben wird.

Gibt es bei der Abholung anderer Fundsachen etwas zu beachten?
Ausweise: Ausländische amtliche Dokumente (zum Beispiel Reisepässe und Führerscheine) von nicht in Ochsenfurt gemeldeten Personen werden über das Bundesverwaltungsamt in Köln an die Botschaften der jeweiligen Länder verschickt.

Bankkarten und Ausweise von Nicht-Ochsenfurter/innen werden direkt an das jeweilige Geldinstitut beziehungsweise die ausstellende Behörde verschickt.

In Ochsenfurt gemeldete VerliererInnen von Ausweisen werden schriftlich benachrichtigt. Bevor Sie einen neuen Ausweis beantragen, sollten Sie etwa vier Wochen warten. Haben Sie bereits einen neuen Ausweis beantragt, müssen Sie den wiederaufgefundenen alten Ausweis der ausstellenden Behörde unverzüglich zurückgeben.

Schlüssel: Bitte bringen Sie einen Vergleichs-/ Zweitschlüssel zum Abgleich mit.

Muss ich Finderlohn zahlen?
Wenn der/die FinderIn diesen beansprucht, müssen Sie Finderlohn zahlen.

Bis zu einem Wert der Sache von 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent des Wertes, bei einem Wert von mehr als 500 Euro wird der Finderlohn mit drei Prozent berechnet.

Wie lange bewahrt das Fundbüro Fundstücke auf?
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt.

Was passiert mit nicht abgeholten Fundsachen?
Nach Ablauf der Abholfrist gehen diese Fundsachen in das Eigentum der Stadt Ochsenfurt über; sie werden dann versteigert, vernichtet oder sozialen Zwecken zugeführt. Selbstverständlich wird dabei der Datenschutz berücksichtigt.

Rechtliche Grundlagen
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ausnahmegenehmigungen

Wochenendsperrung Hauptstraße

  • Altstadtbewohner/innen erhalten eine Durchfahrtsgenehmigung an den Wochenenden für die Hauptstraße im Zeitraum „von Ostern bis Oktober“
  • Die Ausnahmegenehmigung ist jedes Jahr zu erneuern
  • keine Gebühr

Durchfahrtsgenehmigung Fußgängerzone (Kolpingstraße, Obere Manggasse, Obere Boxgasse, Wagstraße)

  • Ausnahmegenehmigungen nur für Anwohner/innen, sowie Geschäftsleuten und Inhaber/innen von Parkplätzen Parkhaus Jahnstraße
  • keine Gebühr
  • Gültigkeit: 3 Jahre
  • Lieferverkehr grundsätzlich frei zwischen 07:00 und 19:00 Uhr

Durchfahrtsverbot Badgasse

  • Ausnahmegenehmigungen nur für Anwohner/innen sowie Stellplatzinhaber/innen
  • keine Gebühr
  • Gültigkeit: 3 Jahre

Nachtfahrverbot (Badgasse, Spitalgasse, Untere Redersgasse):

  • Ausnahmegenehmigungen nur für Anwohner/innen sowie Stellplatzinhaber/innen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr
  • keine Gebühr
  • Gültigkeit: 3 Jahre

Allgemeine Ausnahmegenehmigungen (Handwerker/innen, Schilderbefreiung, etc.)

  • Gültigkeit: gewünschter Zeitraum (max. 3 Jahre)
  • Gebühr: 30 Euro

Fischereischein

Benötigte Unterlagen

  • Prüfungszeugnis im Original
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Passfoto
  • Bei Minderjährigen Erteilung ab 14 Jahren:
    Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) sowie deren Personalausweise

Alle relevanten Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden, sind jeweils im Original vorzulegen. Für die Neuerteilung eines Fischereischeines ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.

Bearbeitungszeit
Sofern Sie alle benötigten Unterlagen vorlegen, können Sie den Fischereischein sofort mitnehmen.

Gebührenrahmen

  • Grundgebühr Fischereischein auf Lebenszeit: 35 Euro

Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Antragstellung.

14 - 22 Jahre: 300 Euro
23 - 27 Jahre: 288 Euro
28 - 32 Jahre: 256 Euro
33 - 37 Jahre: 224 Euro
38 - 42 Jahre: 192 Euro
43 - 47 Jahre: 160 Euro
48 - 52 Jahre: 128 Euro
53 - 57 Jahre:   96 Euro
58 - 62 Jahre:   64 Euro
63 - 67 Jahre:   32 Euro

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, diese für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40 Euro.

  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 € (+ 15,00 € Fischereiabgabe)
  • Jugendfischereischein: 5,00 € (+ 10,00 € Fischereiabgabe, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer)

Allgemeine Informationen
Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.

Der Fischereischein berechtigt Sie zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Wollen Sie in einem anderen Bundesland angeln, müssen Sie sich vor Ort informieren, ob ihr bayerischer Fischereischein dort anerkannt wird. Haben Sie Ihren Fischereischein in einem anderen Bundesland erworben, dann gilt dieser in Bayern bis zum Ende seiner Gültigkeit. Nicht anerkannt werden dagegen Fischereischeine aus dem Ausland.

Um die Fischerei ausüben zu können, ist nicht nur der Fischereischein, sondern auch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Fischereierlaubnisschein) erforderlich.

Fischereischein für Touristen
Die Erteilung eines Jahres-Fischereischeines ist nur für Personen möglich, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu haben (Touristen). Dazu müssen Sie glaubhaft nachweisen, dass Sie in ihrem Herkunftsland die Befugnis zur Fischereiausübung haben (gegebenenfalls mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung). Dieser gilt innerhalb eines Jahres ab Ausstellung für bis zu drei Monate. Die zeitliche Lage der Geltungsdauer kann der/die AntragstellerIn bestimmen, entweder in einem Stück oder aufgeteilt in bis zu drei Teilabschnitte.

Verlängerung
Einen auf fünf Jahre befristeten Fischereischein können Sie verlängern lassen. Für die Verlängerung brauchen Sie – Fotos ausgenommen – die gleichen Unterlagen wie bei Ihrem Erstantrag.

Anmerkung zur Staatlichen Fischerprüfung in Bayern
Prüfungsbehörde ist die Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Durchführung des Prüfungsverfahrens wurde dem Landesfischereiverband Bayern e. V. übertragen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Fischerprüfungen anderer Bundesländer anerkannt.