Beantragen von Urkunden
Sie können Personenstandsurkunden persönlich oder schriftlich (gerne auch Email) oder über unsere Homepage beantragen. Eine telefonische Vorbestellung der Urkunden ist, außer bei schriftlicher Beantragung oder über den obigen Link empfehlenswert.
Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland. Die dazu nötigen Informationen finden Sie hier.
Zu beachten
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Bestellung nicht um einen Kaufvertrag handelt. Sie beantragen eine Amtshandlung, für die eine Gebühr erhoben wird. Die Gebührenpflicht besteht grundsätzlich, auch dann wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird. Eine Stornierung oder Rücknahme ist deshalb in der Regel nicht möglich.
Die Zuständigkeit ist dabei nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz abhängig, sondern vom Ereignisort - wo war die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall.
Voraussetzungen
Um Ihre Angaben zu bearbeiten, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und Vorschriften. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte oder eine Verwendung außerhalb der gewünschten Bearbeitung, erfolgt nicht.
Besonderheiten
Personenstandsregister werden nur begrenzte Zeit beim Standesamt aufbewahrt:
Geburten: 110 Jahre
Ehe- und Lebenspartnerschaften: 80 Jahre
Sterbefälle: 30 Jahre
Kirchenaustritte: 30 Jahre
Nur innerhalb dieses Zeitraums kann das Standesamt Personenstandsurkunden (wie beispielsweise Geburts- oder Eheurkunden) aus diesen Registern ausstellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums unterliegen die Register dem Archivrecht.
Mehrsprachige Urkunde (sogenannte "internationale Urkunde") :
Auf Wunsch erhalten Sie auch eine mehrsprachige Urkunde (Geburtsurkunde/ Sterbeurkunde/ Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde). Der Vordruck enthält folgende Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch, Griechisch, Türkisch, Polnisch, Serbisch und Deutsch.
Wir machen darauf aufmerksam, dass diese Urkunden nicht in jedem Land anerkannt werden, auch wenn die Landessprache im Vordruck enthalten ist.
In dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen, persönlich während der Öffnungszeiten die benötigte Urkunde zu beantragen. Sie benötigen hierfür einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Sie können auch eine Person bevollmächtigen. Diese muss sich selbst ausweisen können und braucht neben einer schriftlichen Vollmacht eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
Kosten
Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch: 12 Euro
Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts-, Sterbeurkunden (auch mehrsprachig): 12 Euro
Falls Sie eine Urkunde für Rentenzwecke benötigen, so ist diese gebührenfrei und wird zweckgebunden ausgestellt.
Die Gebühr wird sofort fällig. Sie kann bar oder mit EC-Karte beglichen werden. Bei schriftlicher Beantragung bitten wir um Vorabüberweisung.
Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.