Vaterschaftsanerkennung: Ochsenfurt

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Google Maps

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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booking&more
my.booking&more ist ein Service der feratel media technologies AG. Es dient dazu, dem User eine zentrale Login Funktion zur Verfügung zu stellen, die ein einheitliches Login durch Übernahme der Daten aus der Login Funktion von my.booking&more für diverse Dienste Dritter ermöglicht. So kann ein zentraler Login für Applikationen, Websites und Services Dritter genutzt werden. Dazu kann der Nutzer direkt über das Login auf my.booking&more seine Daten auf die betreffenden Website importieren. Der Zweck von my.booking&more liegt darin, dem Nutzer höheren Komfort bei der Nutzung von Diensten dieser Dritten zu ermöglichen. Darüber hinaus hat der Nutzer auch die Möglichkeit my.booking&more als Übersichtsplattform für seine offenen und in der Vergangenheit getätigten Buchungen und Vormerkungen bei Diensten Dritter zu verwenden.
Verarbeitungsunternehmen
Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung von my.booking&more : feratel media technologies AG Maria-Theresien-Straße 8 A-6020 Innsbruck Telefon: +43 512 7280-0 E-Mail: info@feratel.at
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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, damit Sie my.booking&more nutzen können. Als Rechtsgrundlage für Erbringung der zentralen Login Funktion von my.booking&more dient die Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Sollten Sie die Speicherung Ihrer Buchungen und Vormerkungen auf my.booking&more wünschen, werden wir dafür für jede einzelne Buchung oder Vormerkung Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art 6 Abs1 lit a DSGVO) einholen.

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Zur Verbesserung unseres Informationsangebotes werden auf unserer Webseite folgende Daten erhoben, gespeichert und ausgewertet, wenn Sie my.booking&more nutzen: Browsertyp, Betriebssystem, Land, Datum, Uhrzeit und Dauer des Zugriffs, IP-Adresse und besuchte Seiten, inkl. Ein- und Ausstiegsseiten.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie jederzeit das Recht haben, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden (Art 15 DSGVO), das Recht haben, Ihre Daten berichtigen oder löschen zu lassen (Art 16 DSGVO), das Recht haben, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken (Art 18 DSGVO), das Recht haben, der Datenverarbeitung zu widersprechen (Art 21 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen können (Art 20 DSGVO).

Sie können von uns unter folgenden Kontaktdaten: [info@feratel.at] jederzeit Auskünfte über die über Sie gespeicherten Daten verlangen oder können die Änderung bzw. Löschung der Daten verlangen. Sollten Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können diese ebenfalls unter den oben angeführten Kontaktdaten (sowie auf https://my.bookingandmore.com) jederzeit widerrufen werden.

Wenn Sie keine rechtzeitige Antwort auf einen Antrag erhalten, Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt sehen oder der Ansicht sind, dass wir Ihrem Antrag nicht gesetzmäßig nachgekommen sind, können Sie auch Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen:

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.dsb.gv.at/

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Ochsenfurt
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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Vorlesen

Vaterschaftsanerkennung

Zur Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Vorsprache von Vater und Mutter erforderlich. Wir empfehlen die gemeinsame Vorsprache.

Die Vaterschaft für ein Kind kann jederzeit anerkannt werden:

vor der Geburt des Kindes oder kurz nach der Geburt des Kindes
(wenn noch keine Geburtsurkunde ausgestellt wurde)
oder zu einem späteren Zeitpunkt nach der Geburt des Kindes
(wenn bereits eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde)

Lesen Sie dazu jeweils die nachfolgend aufgelisteten Informationen, um alle Details zu den benötigten Unterlagen zu erfahren.

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Vaterschaftsanerkennung.

Vaterschaftsanerkennung VOR Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.

Zu beachten
Für eine Anerkennung der Vaterschaft ist immer die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Die Erklärung der Mutter muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden.
Sollten der Vater oder die Mutter noch nicht volljährig sein, müssen jeweils auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen.
Für die Vaterschaftsanerkennung können Sie sich an das Standesamt (gebührenfrei), an das Jugendamt (gebührenfrei) oder einen Notar (gebührenpflichtig) wenden.
Wenn die Vaterschaft bereits vor der Geburt rechtswirksam anerkannt worden ist, wird der Vater im Geburtsregister des Kindes beurkundet und in der Geburtsurkunde aufgeführt.
Erfolgt die Anerkennung erst zu einem späteren Zeitpunkt (nachdem das Kind geboren und bereits eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde), wird das Geburtsregister ergänzt und eine neue Geburtsurkunde auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt.
Die Eltern können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung gemeinsam, aber auch getrennt voneinander vornehmen. Die Anerkennung der Vaterschaft wird jedoch erst wirksam, wenn alle erforderlichen Zustimmungen erfolgt sind.

Benötigte Unterlagen

Für die Anerkennungserklärung des Vaters:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis des Vaters
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel im Mutterpass)

Für die Zustimmungserklärung der Mutter:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis der Mutter
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • ist die Mutter geschieden bitten wir um entsprechenden Nachweis    

wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung der Vaterschaft erfolgt:

  • beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
  • Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel im Mutterpass)

Für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis des/der Zustimmenden
  • beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung gegeben wird
  • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter

Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.
Bei fremdsprachigen Urkunden benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland ansässigen vereidigten Übersetzer.


Mutterschaftsanerkennung
In manchen Ländern ist es erforderlich, dass die Mutter zusätzlich ihre Mutterschaft förmlich anerkennt (v. a. in romanischen Ländern, z. B. Italien, auch in Vietnam). Die Beurkundung der Mutterschaft ist beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar möglich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass hier nur einfache Fälle aufgeführt sind. Für spezielle Fragen bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

Kosten
Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen
§ 1592 Bürgerliches Gesetzbuch (Vaterschaft)
§§ 1594, 1598 Bürgerliches Gesetzbuch (Anerkennung der Vaterschaft)
§ 44 Personenstandsgesetz (Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft)

Gemeinsames Sorgerecht
Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind möchten, geben Sie die Sorgeerklärung gemeinsam beim Jugendamt ab.
Auch die Vaterschaftsanerkennung kann in diesem Zuge beim Jugendamt (Landratsamt Würzburg – Terminvereinbarung erforderlich) beurkundet werden. Auch hier ist eine "vorgeburtliche Sorgeerklärung" möglich.
Eine Sorgeerklärung kann nicht beim Standesamt beurkundet werden.

Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.