Grundstücke für Wohn- und Mischbebauung
Baugebiet "Am vorderen Rotweg" in Darstadt
Im Baugebiet "Am vorderen Rotweg" in Darstadt stehen zehn Bauplätze zur Verfügung. Eine Vergabe dieser Bauplätze erfolgt entsprechend der Vergaberichtlinie der Stadt Ochsenfurt.
Im Zeitraum vom 01.02.2023 bis 28.02.2023 können Interessenten ihre Bewerbung an die Stadt Ochsenfurt, FB 3 - Stadtbauamt, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt oder per E-Mail an bauamt(@)stadt-ochsenfurt.de richten.
Die Bekanntmachung der Grundstücksvergabe, das Bewerbungsformular, die Vergaberichtlinien, der Bebauungsplan sowie ein Plan der verfügbaren Grundstücke können Sie nachfolgend einsehen. Eine Einsicht und Aushändigung dieser Unterlagen ist auch im Stadtbauamt Ochsenfurt, Hauptstraße 39, 2. Stock, Zimmer 2.08 möglich. Eine Terminvereinbarung ist vorteilhaft und wird empfohlen.
Es werden nur Bewerbungen mit dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular inkl. der erforderlichen Nachweise berücksichtigt. Nicht fristgerecht abgegebene Bewerbungen können unberücksichtigt bleiben. Bewerbungen, die vor dem 01.02.2023 eingehen (Zugang des Schreiben/der E-Mail), werden mit Datum 28.02.2023 gewertet.
Der Kaufpreis beträgt 145,00 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und -entsorgung in Höhe von ca. 8,50 € bis 10,50 € pro Quadratmeter.
Eine Grundstückszusage seitens der Stadt Ochsenfurt wird nur aufrechterhalten, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufforderung durch die Stadt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung für die Grundstücke ab der Beurkundung des Kaufvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 3 Jahren.
Der Käufer darf das unbebaute Grundstück nicht weiterveräußern.
Diese Regelung dient dazu, die gemeindeeigenen Grundstücke zur sofortigen Bebauung zu veräußern und dadurch zügig ein geschlossenes Siedlungsbild zu erhalten. Der Verbleib von Baulücken wird dadurch verhindert.
Sollten im Rahmen dieser Ausschreibung nicht alle Bauplätze vergeben werden, erfolgt anschließend eine Vergabe nach Eingang der Anfrage ohne Bewerbungsverfahren.
Nutzen Sie zur Übersicht und für weitere Informationen zum Baugebiet sowie zu den einzelnen Bauplätzen gerne unser neues Bauplatzvermarktungsmodul.
Bekanntmachung der Grundstücksvergabe vom 12.12.2022 (PDF-Datei)
Bewerbungsformular (PDF-Datei)
Vergaberichtlinien (PDF-Datei)
Bebauungsplan (PDF-Datei)
Aktueller Plan mit Grundstücksgrößen (PDF-Datei)
Baugebiet "Wiesenweg" in Goßmannsdorf
Im Baugebiet "Wiesenweg" in Goßmannsdorf stehen vier Bauplätze zur Verfügung. Eine Vergabe dieser Bauplätze erfolgt entsprechend der Vergaberichtlinie der Stadt Ochsenfurt.
Im Zeitraum vom 01.02.2023 bis 28.02.2023 können Interessenten ihre Bewerbung an die Stadt Ochsenfurt, FB 3 - Stadtbauamt, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt oder per E-Mail an bauamt(@)stadt-ochsenfurt.de richten.
Die Bekanntmachung der Grundstücksvergabe, das Bewerbungsformular, die Vergaberichtlinien, der Bebauungsplan sowie ein Plan der verfügbaren Grundstücke können Sie nachfolgend einsehen. Eine Einsicht und Aushändigung dieser Unterlagen ist auch im Stadtbauamt Ochsenfurt, Hauptstraße 39, 2. Stock, Zimmer 2.08 möglich. Eine Terminvereinbarung ist vorteilhaft und wird empfohlen.
Es werden nur Bewerbungen mit dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular inkl. der erforderlichen Nachweise berücksichtigt. Nicht fristgerecht abgegebene Bewerbungen können unberücksichtigt bleiben. Bewerbungen, die vor dem 01.02.2023 eingehen (Zugang des Schreiben/der E-Mail), werden mit Datum 28.02.2023 gewertet.
Der Kaufpreis beträgt 150,00 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und -entsorgung in Höhe von ca. 8,87 € pro Quadratmeter.
Eine Grundstückszusage seitens der Stadt Ochsenfurt wird nur aufrechterhalten, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufforderung durch die Stadt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung für die Grundstücke ab der Beurkundung des Kaufvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 3 Jahren.
Der Käufer darf das unbebaute Grundstück nicht weiterveräußern.
Diese Regelung dient dazu, die gemeindeeigenen Grundstücke zur sofortigen Bebauung zu veräußern und dadurch zügig ein geschlossenes Siedlungsbild zu erhalten. Der Verbleib von Baulücken wird dadurch verhindert.
Hinweis zu archäologischen Untersuchungen:
Im Rahmen der archäologischen Untersuchungen wurden im Baugebiet Funde festgestellt, so dass nunmehr in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG zwingend vor Bodeneingriffen bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen ist (auf die textlichen Hinweise zum Bebauungsplan „Wiesenweg, 1. Änderung“ wird hingewiesen). Kosten für ggf. weitere notwendige archäologische Untersuchungen und Freistellungen übernimmt die KFB Baumanagement GmbH; allerdings nur insoweit, als solche gemäß dem Erlaubnisverfahren für das konkret geplante Bauvorhaben des Erwerbers notwendig werden. Ggf. entstehende Kosten für die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG an sich hat jedoch der Erwerber zu tragen. Die KFB Baumanagement GmbH übernimmt lediglich die Kosten für ggf. erforderliche Untersuchungen und Freistellungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kostenübernahme für archäologische Untersuchungen auf das für das Bauvorhaben notwendige Maß beschränkt werden. Die Untersuchungen können deshalb frühestens dann stattfinden, wenn konkret feststeht, wo und in welcher Tiefe bauliche Anlagen auf dem Grundstück entstehen sollen. In der Regel ist dies mit Einreichung des Bauantrags der Fall. Durch die ggf. erforderlichen archäologischen Untersuchungen kann es zu Verzögerungen beim Baubeginn oder -fortschritt kommen. Hierfür übernimmt die KFB Baumanagement GmbH und die Stadt Ochsenfurt keine Haftung. Die KFB Baumanagement GmbH und die Stadt Ochsenfurt kann auch nicht zum Schadenersatz durch ggf. dadurch entstehende Mehrkosten herangezogen werden.
Hinweis zu Altlasten:
Während der Herstellung der Erschließungsanlagen hat sich herausgestellt, dass das Aushubmaterial im Bereich des Bestandsweges teilweise belastet gewesen ist. Die KFB Baumanagement GmbH und die Stadt Ochsenfurt gehen davon aus, dass die Belastungen im Untergrund lediglich im Bereich des alten Schotterweges bestanden haben. Dennoch können Funde im Bereich der Baugrundstücke grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines Fundes von belastetem Material auf dem Vertragsobjekt der Erwerber die Kosten für die Beseitigung zu tragen hat.
Sollten im Rahmen dieser Ausschreibung nicht alle Bauplätze vergeben werden, erfolgt anschließend eine Vergabe nach Eingang der Anfrage ohne Bewerbungsverfahren.
Nutzen Sie zur Übersicht und für weitere Informationen zum Baugebiet sowie zu den einzelnen Bauplätzen gerne unser neues Bauplatzvermarktungsmodul.
Bekanntmachung der Grundstücksvergabe vom 12.12.2022 (PDF-Datei)
Bewerbungsformular (PDF-Datei)
Vergaberichtlinien (PDF-Datei)
Bebauungsplan (PDF-Datei)
Aktueller Plan mit Grundstücksgrößen (PDF-Datei)
Baugebiet "Südlich der Geißlinger Straße" in Hopferstadt
Im Baugebiet "Südlich der Geißlinger Straße" in Hopferstadt stehen zwölf Bauplätze zur Verfügung. Sechs dieser zwölf Bauplätze werden entsprechend der Vergaberichtlinie der Stadt Ochsenfurt im nachfolgend genannten Zeitraum vergeben. Die restlichen sechs Bauplätze werden im Jahr 2027 vergeben.
Im Zeitraum vom 01.02.2023 bis 28.02.2023 können Interessenten ihre Bewerbung an die Stadt Ochsenfurt, FB 3 - Stadtbauamt, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt oder per E-Mail an bauamt(@)stadt-ochsenfurt.de richten.
Die Bekanntmachung der Grundstücksvergabe, das Bewerbungsformular, die Vergaberichtlinien, der Bebauungsplan sowie ein Plan der verfügbaren Grundstücke können Sie nachfolgend einsehen. Eine Einsicht und Aushändigung dieser Unterlagen ist auch im Stadtbauamt Ochsenfurt, Hauptstraße 39, 2. Stock, Zimmer 2.08 möglich. Eine Terminvereinbarung ist vorteilhaft und wird empfohlen.
Es werden nur Bewerbungen mit dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular inkl. der erforderlichen Nachweise berücksichtigt. Nicht fristgerecht abgegebene Bewerbungen können unberücksichtigt bleiben. Bewerbungen, die vor dem 01.02.2023 eingehen (Zugang des Schreiben/der E-Mail), werden mit Datum 28.02.2023 gewertet.
Der Kaufpreis beträgt 110,00 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und -entsorgung in Höhe von ca. 6,51 € pro Quadratmeter.
Eine Grundstückszusage seitens der Stadt Ochsenfurt wird nur aufrechterhalten, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufforderung durch die Stadt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung für die Grundstücke ab der Beurkundung des Kaufvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 3 Jahren.
Der Käufer darf das unbebaute Grundstück nicht weiterveräußern.
Diese Regelung dient dazu, die gemeindeeigenen Grundstücke zur sofortigen Bebauung zu veräußern und dadurch zügig ein geschlossenes Siedlungsbild zu erhalten. Der Verbleib von Baulücken wird dadurch verhindert.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Südlich der Geißlinger Straße" derzeit in Aufstellung befindet. Anlass und Ziel der Bebauungsplanänderung ist, die Festsetzung bezüglich Geländeveränderungen (Festsetzung F. 6. des in Kraft getretenen Bebauungsplanes „Südlich der Geißlinger Straße“) an die entstandenen örtlichen Gegebenheiten (Straßenniveau) anzupassen. Die Stadt Ochsenfurt möchte mit der Bebauungsplanänderung vermeiden, dass ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht deshalb unmöglich wird, weil das natürliche Gelände des Bauplatzes so weit unter dem Straßenniveau liegt, dass ein Auffüllen auf Straßenniveau im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich ist. Der Bezugspunkt für die Geländeveränderungen soll deshalb mit der Bebauungsplanänderung das Straßenniveau werden und nicht das natürliche Gelände. Wie die neue Festsetzung diesbezüglich genau geregelt wird, ist derzeit in Klärung.
Nutzen Sie zur Übersicht und für weitere Informationen zum Baugebiet sowie zu den einzelnen Bauplätzen gerne unser neues Bauplatzvermarktungsmodul.
Bekanntmachung der Grundstücksvergabe vom 12.12.2022 (PDF-Datei)
Bewerbungsformular (PDF-Datei)
Vergaberichtlinien (PDF-Datei)
Bebauungsplan (PDF-Datei)
Aktueller Plan mit Grundstücksgrößen (PDF-Datei)
"Schuhmann-Gebäude", Untere Redersgasse 1a, Fl.Nr. 427, Gemarkung Ochsenfurt
Die Stadt Ochsenfurt beabsichtigt das „Schuhmann-Gebäude“, Untere Redersgasse 1a in Ochsenfurt (Fl.Nr. 427, Gemarkung Ochsenfurt) zu veräußern. Interessenten können im Zeitraum 02.01.2023 – 31.01.2023 ihre Bewerbung an die Stadt Ochsenfurt, FB 3 – Stadtbauamt, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt oder per E-Mail an bauamt(@)stadt-ochsenfurt.de richten. Der Bewerbung ist neben der Nennung eines Kaufgebotes ein Nutzungskonzept beizufügen. Die Vergabe erfolgt nicht zwingend an das höchste abgegebene Gebot, vielmehr wird das eingereichte Nutzungskonzept für die Vergabe mitentscheidend sein.
Auf dem Grundstück Untere Redersgasse 1a, Fl.Nr. 427, Gemarkung Ochsenfurt mit 161 qm Fläche befindet sich derzeit ein ehemaliges Werkstattgebäude. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Altstadt Sanierungsgebiete I + II“. Eine Entwicklung des Grundstückes soll auf der Basis dieses Bebauungsplanes sowie des Neuordnungskonzeptes für die Altstadt Ochsenfurt erfolgen.
Gemäß dem Neuordnungskonzept könnten folgende Maßnahmen vorgenommen werden:
- Abbruch Bestandsgebäude
- Wohnbebauung mit Stadthaus
- Grundstücksneuordnung (u. a. um Gartenfläche im Süden des Gebäudes zu ermöglichen)
Erste skizzenhafte Planungen für eine Wohnbebauung können bei konkretem Interesse eingesehen werden.
Bei weiteren Fragen zum bestehenden Gebäude, einer möglichen Bebauung/Sanierung und Fördermöglichkeiten hierzu wenden Sie sich bitte an Herrn Stadtbaumeister Pauluhn unter der Telefonnummer 09331/98303-2700 (Vorzimmer Bauamt) oder per E-Mail j.pauluhn@stadt-ochsenfurt.de.
Immobilienbörse Landkreis Würzburg
Im Rahmen des Themas "Flächenmanagement und Innenentwicklung" hat das Regionalmanagement des Landkreises Würzburg in enger Kooperation mit der Allianz Fränkischer Süden, in der auch die Stadt Ochsenfurt Mitglied ist, eine landkreisweite Immobilienbörse geschaffen. In dieser Börse finden Sie Bauplätze und leerstehende Objekte von privaten Eigentümern in Ochsenfurt.
Grundstücke für Gewerbebebauung
Immobilienbörse Landkreis Würzburg
Im Rahmen des Themas "Flächenmanagement und Innenentwicklung" hat das Regionalmanagement des Landkreises Würzburg in enger Kooperation mit der Allianz Fränkischer Süden, in der auch die Stadt Ochsenfurt Mitglied ist, eine landkreisweite Immobilienbörse geschaffen. In dieser Börse finden Sie Bauplätze und leerstehende Objekte von privaten Eigentümern in Ochsenfurt.