Grundstücke für Wohn- und Mischbebauung
Baugebiet "Am vorderen Rotweg" in Darstadt
Im Baugebiet "Am vorderen Rotweg" in Darstadt stehen noch Bauplätze zur Verfügung. Eine Vergabe dieser Bauplätze erfolgt nach Eingang der Anfrage.
Ihre Anfrage richten Sie bitte an die Stadt Ochsenfurt, FB 3 - Stadtbauamt, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt oder per E-Mail an bauamt(@)stadt-ochsenfurt.de.
Der Kaufpreis beträgt 145,00 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und -entsorgung in Höhe von ca. 8,50 € pro Quadratmeter.
Eine Grundstückszusage seitens der Stadt Ochsenfurt wird nur aufrechterhalten, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufforderung durch die Stadt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung für die Grundstücke ab der Beurkundung des Kaufvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 3 Jahren. Der Käufer darf das unbebaute Grundstück nicht weiterveräußern. Diese Regelung dient dazu, die gemeindeeigenen Grundstücke zur sofortigen Bebauung zu veräußern und dadurch zügig ein geschlossenes Siedlungsbild zu erhalten. Der Verbleib von Baulücken wird dadurch verhindert.
Den Bebauungsplan können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Nutzen Sie zur Übersicht und für weitere Informationen zum Baugebiet sowie zu den einzelnen Bauplätzen gerne unser Bauplatzvermarktungsmodul
Baugebiet "Obere Lehmgrube" in Goßmannsdorf
Im Baugebiet "Obere Lehmgrube" in Goßmannsdorf stehen noch Bauplätze zur Verfügung. Eine Vergabe dieser Bauplätze erfolgt nach Eingang der Anfrage.
Ihre Anfrage richten Sie bitte an die Stadt Ochsenfurt, FB 3 - Stadtbauamt, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt oder per E-Mail an bauamt(@)stadt-ochsenfurt.de.
Der Kaufpreis beträgt 275,00 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal in Höhe von ca. 6,50 - 10,00 € pro Quadratmeter.
Die Erschließungsarbeiten sind abgeschlossen. Die amtliche Vermessung der Bauplätze ist beauftragt.
Eine Grundstückszusage seitens der Stadt Ochsenfurt wird nur aufrechterhalten, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufforderung durch die Stadt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung für die Grundstücke ab der Beurkundung des Kaufvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 3 Jahren. Der Käufer darf das unbebaute Grundstück nicht weiterveräußern. Diese Regelung dient dazu, die gemeindeeigenen Grundstücke zur sofortigen Bebauung zu veräußern und dadurch zügig ein geschlossenes Siedlungsbild zu erhalten. Der Verbleib von Baulücken wird dadurch verhindert.
Den Bebauungsplan können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Nutzen Sie zur Übersicht und für weitere Informationen zum Baugebiet sowie zu den einzelnen Bauplätzen gerne unser Bauplatzvermarktungsmodul
Baugebiet "Südlich der Geißlinger Straße" in Hopferstadt
Im Baugebiet "Südlich der Geißlinger Straße" in Hopferstadt stehen noch sieben Bauplätze zur Verfügung. Einer dieser sieben Bauplätze wird entsprechend der Vergaberichtlinie der Stadt Ochsenfurt im nachfolgend genannten Zeitraum vergeben. Die restlichen sechs Bauplätze werden im Jahr 2027 vergeben.
Im Zeitraum vom 02.03.2026 bis 03.04.2026 können Interessenten ihre Bewerbung an die Stadt Ochsenfurt, FB 3 - Stadtbauamt, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt oder per E-Mail an bauamt(@)stadt-ochsenfurt.de richten.
Die Bekanntmachung der Grundstücksvergabe, das Bewerbungsformular, die Vergaberichtlinien, der Bebauungsplan sowie ein Plan der verfügbaren Grundstücke können Sie nachfolgend einsehen. Eine Einsicht und Aushändigung dieser Unterlagen ist auch im Stadtbauamt Ochsenfurt, Hauptstraße 39, 2. Stock, Zimmer 2.03 möglich. Eine Terminvereinbarung ist vorteilhaft und wird empfohlen.
Es werden nur Bewerbungen mit dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular inkl. der erforderlichen Nachweise berücksichtigt. Nicht fristgerecht abgegebene Bewerbungen können unberücksichtigt bleiben. Bewerbungen, die vor dem 02.03.2026 eingehen (Zugang des Schreiben/der E-Mail), werden mit Datum 03.04.2026 gewertet.
Der Kaufpreis beträgt 110,00 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und -entsorgung in Höhe von ca. 6,51 € pro Quadratmeter.
Eine Grundstückszusage seitens der Stadt Ochsenfurt wird nur aufrechterhalten, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufforderung durch die Stadt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung für die Grundstücke ab der Beurkundung des Kaufvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 3 Jahren.
Der Käufer darf das unbebaute Grundstück nicht weiterveräußern.
Diese Regelung dient dazu, die gemeindeeigenen Grundstücke zur sofortigen Bebauung zu veräußern und dadurch zügig ein geschlossenes Siedlungsbild zu erhalten. Der Verbleib von Baulücken wird dadurch verhindert.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Südlich der Geißlinger Straße" derzeit in Aufstellung befindet. Anlass und Ziel der Bebauungsplanänderung ist, die Festsetzung bezüglich Geländeveränderungen (Festsetzung F. 6. des in Kraft getretenen Bebauungsplanes „Südlich der Geißlinger Straße“) an die entstandenen örtlichen Gegebenheiten (Straßenniveau) anzupassen. Die Stadt Ochsenfurt möchte mit der Bebauungsplanänderung vermeiden, dass ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht deshalb unmöglich wird, weil das natürliche Gelände des Bauplatzes so weit unter dem Straßenniveau liegt, dass ein Auffüllen auf Straßenniveau im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich ist. Der Bezugspunkt für die Geländeveränderungen soll deshalb mit der Bebauungsplanänderung das Straßenniveau werden und nicht das natürliche Gelände. Wie die neue Festsetzung diesbezüglich genau geregelt wird, ist derzeit in Klärung.
Nutzen Sie zur Übersicht und für weitere Informationen zum Baugebiet sowie zu den einzelnen Bauplätzen gerne unser neues Bauplatzvermarktungsmodul.
Bekanntmachung der Grundstücksvergabe vom 29.01.2026 (PDF-Dokument, 74,16 KB, 29.01.2026)
Bewerbungsformular (PDF-Dokument, 334,93 KB, 25.05.2022)
Vergaberichtlinien (PDF-Dokument, 203,65 KB, 25.05.2022)
Bebauungsplan
Aktueller Plan mit Grundstücksgrößen (PDF-Dokument, 207,85 KB, 29.01.2026)
Baugebiet "Zeubelried II - Ulmenweg" in Zeubelried
Im Baugebiet "Zeubelried II - Ulmenweg" in Zeubelried stehen noch Bauplätze zur Verfügung. Eine Vergabe dieser Bauplätze erfolgt nach Eingang der Anfrage.
Ihre Anfrage richten Sie bitte an die Stadt Ochsenfurt, FB 3 - Stadtbauamt, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt oder per E-Mail an bauamt(@)stadt-ochsenfurt.de.
Der Kaufpreis beträgt 200,00 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal in Höhe von ca. 6,50 - 10,00 € pro Quadratmeter.
Die Erschließungsarbeiten sind abgeschlossen. Die amtliche Vermessung der Bauplätze ist beauftragt.
Eine Grundstückszusage seitens der Stadt Ochsenfurt wird nur aufrechterhalten, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufforderung durch die Stadt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung für die Grundstücke ab der Beurkundung des Kaufvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 3 Jahren. Der Käufer darf das unbebaute Grundstück nicht weiterveräußern. Diese Regelung dient dazu, die gemeindeeigenen Grundstücke zur sofortigen Bebauung zu veräußern und dadurch zügig ein geschlossenes Siedlungsbild zu erhalten. Der Verbleib von Baulücken wird dadurch verhindert.
Den Bebauungsplan können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Nutzen Sie zur Übersicht und für weitere Informationen zum Baugebiet sowie zu den einzelnen Bauplätzen gerne unser Bauplatzvermarktungsmodul
Baugebiet "Zeubelried III - Eichenweg" in Zeubelried
Im Baugebiet "Zeubelried III - Eichenweg" in Zeubelried stehen noch Bauplätze zur Verfügung. Eine Vergabe dieser Bauplätze erfolgt nach Eingang der Anfrage.
Ihre Anfrage richten Sie bitte an die Stadt Ochsenfurt, FB 3 - Stadtbauamt, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt oder per E-Mail an bauamt(@)stadt-ochsenfurt.de.
Der Kaufpreis beträgt 200,00 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal in Höhe von ca. 6,50 - 10,00 € pro Quadratmeter.
Die Erschließungsarbeiten sind abgeschlossen. Die amtliche Vermessung der Bauplätze ist beauftragt.
Eine Grundstückszusage seitens der Stadt Ochsenfurt wird nur aufrechterhalten, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufforderung durch die Stadt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung für die Grundstücke ab der Beurkundung des Kaufvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 3 Jahren. Der Käufer darf das unbebaute Grundstück nicht weiterveräußern. Diese Regelung dient dazu, die gemeindeeigenen Grundstücke zur sofortigen Bebauung zu veräußern und dadurch zügig ein geschlossenes Siedlungsbild zu erhalten. Der Verbleib von Baulücken wird dadurch verhindert.
Den Bebauungsplan können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Nutzen Sie zur Übersicht und für weitere Informationen zum Baugebiet sowie zu den einzelnen Bauplätzen gerne unser Bauplatzvermarktungsmodul
Immobilienbörse Landkreis Würzburg
Im Rahmen des Themas "Flächenmanagement und Innenentwicklung" hat das Regionalmanagement des Landkreises Würzburg in enger Kooperation mit der Allianz Fränkischer Süden, in der auch die Stadt Ochsenfurt Mitglied ist, eine landkreisweite Immobilienbörse geschaffen. In dieser Börse finden Sie Bauplätze und leerstehende Objekte von privaten Eigentümern in Ochsenfurt.
Grundstücke für Gewerbebebauung
Immobilienbörse Landkreis Würzburg
Im Rahmen des Themas "Flächenmanagement und Innenentwicklung" hat das Regionalmanagement des Landkreises Würzburg in enger Kooperation mit der Allianz Fränkischer Süden, in der auch die Stadt Ochsenfurt Mitglied ist, eine landkreisweite Immobilienbörse geschaffen. In dieser Börse finden Sie Bauplätze und leerstehende Objekte von privaten Eigentümern in Ochsenfurt.
