Altes Marktrecht
Die Stadt Ochsenfurt besitzt seit dem Jahr 1672 das Marktrecht. Alljährlich werden 4 Märkte abgehalten.
Wir bitten die Gewerbetreibenden, sowie interessierte Markthändler, sich 6 Wochen vor dem Markt anzumelden.
"Die Stadt Ochsenfurt bittet ihre Anwohner, die Sperrungen der Altstadt zu beachten und nach Möglichkeit bereits am Samstag ihre Autos aus der Stadt zu fahren.
Nachfolgende Straßen sind für den
Zeitraum von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr für den
allgemeinen Fahrverkehr gesperrt:
• Hauptstraße • Brückenstraße • Vorhof • Alte Mainbrücke.
Im Bereich der Jahrmarktfläche erlässt die
Stadt Ochsenfurt ein absolutes Halteverbot. Die öffentlichen Parkplätze entlang der Hauptstraße, im Bereich Richtung Zwinger,
in der Langgasse, Brückenstraße, in der Kolpingstraße am Ziehbrunnen, Mangstraße und Unteren Redersgasse sowie im Vorhof sind aufgrund der hier ausgewiesenen Marktfläche bzw.
aus Sicherheitsgründen ebenfalls gesperrt."
Termine 2023:
Anmeldeformular 2023 (PDF-Datei)
Frühlingsmarkt 23.04.2023
Sommermarkt 18.06.2023
Herbstmarkt 10.09.2023
Wintermarkt 05.11.2023
Weiter zu Marktsatzung (PDF-Datei), Marktgebührensatzung (PDF-Datei) und Rechtsverordnung (PDF-Datei) zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage.
Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser zur Zuständigkeit für Marktfestsetzungen finden Sie hier.