Marktwesen: Ochsenfurt

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Herbstmarkt
Vorlesen

Altes Marktrecht

Die Stadt Ochsenfurt besitzt seit dem Jahr 1672 das Marktrecht. Alljährlich werden 4 Märkte abgehalten.
Wir bitten die Gewerbetreibenden, sowie interessierte Markthändler, sich 6 Wochen vor dem Markt anzumelden.

Die Stadt Ochsenfurt bittet ihre Anwohner, die Sperrungen der Altstadt zu beachten und nach Möglichkeit bereits am Samstag ihre Autos aus der Stadt zu fahren.

Im Bereich der Jahrmarktfläche erlässt die Stadt Ochsenfurt ein absolutes Halteverbot von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr des Markttages. Die öffentlichen Parkplätze entlang der Hauptstraße, im Bereich Richtung Zwinger, in der Langgasse, Brückenstraße, in der Kolpingstraße mit Ziehbrunnen, in der Mangstraße und Unteren Redersgasse sowie im Vorhof sind aufgrund der hier ausgewiesenen Marktfläche bzw. aus Sicherheitsgründen ebenfalls gesperrt. Um die Rettungszufahrten gewährleisten zu können, werden die Anwohner gebeten, ihre Autos für den Marktsonntag außerhalb der Altstadt zu parken.

Nachfolgende Straßen sind für den Zeitraum von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr für den allgemeinen Fahrverkehr gesperrt:

  • Hauptstraße
  • Brückenstraße
  • Vorhof
  • Alte Mainbrücke

Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen gegenüber den Besuchern und Händlern, am Jahrmarkt zwischen 09.00 Uhr und 18.00 Uhr weder die Einfahrt in die Altstadt noch eine Ausfahrt aus der Altstadt möglich sind. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste sind über diese Sicherheitsmaßnahmen informiert und können in Notfällen die mobilen Sperren öffnen.

Die Sperrungen sind an den folgenden Standorten:

  • Alte Mainbrücke
  • Oberes Tor
  • Klingentor
  • Bollwerk
  • Einmündung Mangstraße/Mainuferstraße
  • Einmündung B13/Obere Boxgasse (Höhe Hausnummer 8-10)
  • Kolpingstraße auf Höhe der ehemaligen HypoVereinsbank
  • Unterführung am Schlössle


Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen herzlich für Ihre Geduld und Unterstützung im Sinne der Sicherheit.

Parkplätze befinden sich unter anderem an der Mainuferstraße/Mainparkplatz, am Bahnhof, an der ehemaligen Post neben der Christuskirche sowie in der Jahnstraße. Ausgewiesene Schwerbehindertenparkplätze finden Sie in der ersten Parkbucht am Mainparkplatz unterhalb vom Schlössle.

Anmeldeformular 2026 PDF-Dokument323,97 KB18.09.2025

Frühlingsmarkt    26.04.2026
Sommermarkt      21.06.2026
Herbstmarkt          13.09.2026      
Wintermarkt          08.11.2026     

Weiter zu Marktsatzung PDF-Dokument418,08 KB25.04.2025, Marktgebührensatzung PDF-Dokument93,44 KB25.04.2025 und Rechtsverordnung PDF-Dokument75,21 KB25.04.2025 zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage.

Bitte beachten Sie die neue Marktgebührenverordnung ab 01.01.2025.
 

Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser zur Zuständigkeit für Marktfestsetzungen finden Sie hier.