Eheschließung: Ochsenfurt

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Google Maps

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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booking&more
my.booking&more ist ein Service der feratel media technologies AG. Es dient dazu, dem User eine zentrale Login Funktion zur Verfügung zu stellen, die ein einheitliches Login durch Übernahme der Daten aus der Login Funktion von my.booking&more für diverse Dienste Dritter ermöglicht. So kann ein zentraler Login für Applikationen, Websites und Services Dritter genutzt werden. Dazu kann der Nutzer direkt über das Login auf my.booking&more seine Daten auf die betreffenden Website importieren. Der Zweck von my.booking&more liegt darin, dem Nutzer höheren Komfort bei der Nutzung von Diensten dieser Dritten zu ermöglichen. Darüber hinaus hat der Nutzer auch die Möglichkeit my.booking&more als Übersichtsplattform für seine offenen und in der Vergangenheit getätigten Buchungen und Vormerkungen bei Diensten Dritter zu verwenden.
Verarbeitungsunternehmen
Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung von my.booking&more : feratel media technologies AG Maria-Theresien-Straße 8 A-6020 Innsbruck Telefon: +43 512 7280-0 E-Mail: info@feratel.at
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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, damit Sie my.booking&more nutzen können. Als Rechtsgrundlage für Erbringung der zentralen Login Funktion von my.booking&more dient die Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Sollten Sie die Speicherung Ihrer Buchungen und Vormerkungen auf my.booking&more wünschen, werden wir dafür für jede einzelne Buchung oder Vormerkung Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art 6 Abs1 lit a DSGVO) einholen.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie jederzeit das Recht haben, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden (Art 15 DSGVO), das Recht haben, Ihre Daten berichtigen oder löschen zu lassen (Art 16 DSGVO), das Recht haben, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken (Art 18 DSGVO), das Recht haben, der Datenverarbeitung zu widersprechen (Art 21 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen können (Art 20 DSGVO).

Sie können von uns unter folgenden Kontaktdaten: [info@feratel.at] jederzeit Auskünfte über die über Sie gespeicherten Daten verlangen oder können die Änderung bzw. Löschung der Daten verlangen. Sollten Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können diese ebenfalls unter den oben angeführten Kontaktdaten (sowie auf https://my.bookingandmore.com) jederzeit widerrufen werden.

Wenn Sie keine rechtzeitige Antwort auf einen Antrag erhalten, Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt sehen oder der Ansicht sind, dass wir Ihrem Antrag nicht gesetzmäßig nachgekommen sind, können Sie auch Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen:

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.dsb.gv.at/

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Ochsenfurt
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Vorlesen

Anmeldung zur Eheschließung

Hinweis:
Diese Aufstellung gilt nur für deutsche Staatsangehörige.

Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch beim Standesamt. Im Rahmen dieses Auskunftsverfahrens fertigen wir nach Ihren Angaben eine schriftliche Aufstellung über die erforderlichen und zu beschaffenden Dokumente an.

Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin im Standesamt (Telefonnummer: 09331 97-24 oder Telefonnummer: 09331 97-61).

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung:

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  2. Neu ausgestellte (max. 6 Monate alt) beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags mit Hinweisen vom Standesamt des Geburtsorts.
    Bitte beachten Sie, dass dies keine Geburtsurkunde ist.
    Falls Sie in Ochsenfurt geboren sind, ist die Besorgung der Abschrift im Vorfeld nicht erforderlich
    2.1 Für Spätaussiedler oder Vertriebene:
          Wenn Sie Spätaussiedler oder Vertriebener sind, benötigen Sie in der Regel folgende
          Unterlagen (bitte alles im Original vorlegen):
          - Geburtsurkunde mit zusätzlicher deutscher Übersetzung
          - Registrierschein
          - Spätaussiedlerbescheinigung (=Bescheinigung gem. §15 BVFG) bzw. Vertriebenenausweis
          - Namensänderungsurkunden (z.B. Erklärung gem. § 94 BVFG oder Bescheinigung vom
            Standesamt I Berlin)
    2.2 Für nicht in Deutschland Geborene:
          Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen
          (bitte alles im Original vorlegen):
          - Geburtsurkunde mit zusätzlicher deutscher Übersetzung (angefertigt in Deutschland durch
            einen amtlich anerkannten Übersetzer)
    2.3 Bei erfolgter Einbürgerung:
          soweit vorhanden:
          - Einbürgerungsurkunde
          - Namensänderungsurkunden (z. B. Erklärung gem. Art. 47 EGBGB)
          - frühere Nationalpässe

       3. Familienstands- und Wohnsitznachweis:
           Aktuelle (max. 6 Monate alt) erweiterte Meldebescheinigung gem. § 18 BMG mit Angabe des  
           Familienstands der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung.
           Falls Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Ochsenfurt haben, kann die Meldebescheinigung direkt
           am Tag der Anmeldung zur Eheschließung von Seiten des Standesamts ausgestellt
           werden.          
     
       4. gemeinsame Kinder:
          
            Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder mit Angabe der Vaterschaft 

       5. Zusätzliche Unterlagen für vorher Verheiratete:          
           Neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe (max. 6 
           Monate alt) mit Vermerk über die Auflösung der Ehe. Zuständig für die Ausstellung ist das
           Standesamt, an dem die Ehe geschlossen wurde.          
           Falls die Ehe in Ochsenfurt geschlossen wurde, ist die Besorgung der Abschrift im Vorfeld nicht
           erforderlich.

           Falls die letzte Eheschließung oder Eheauflösung (Scheidung oder Tod) nicht in Deutschland 
           stattgefunden hat, ist eine vorherige Rücksprache mit dem Standesamt erforderlich.
           5.1 Bei zusätzlich vorher begründeter Eingetragener Lebenspartnerschaft:
                 Neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Erhältlich
                 beim jeweils zuständigen Standesamt, in der Regel, das Standesamt der letzten
                 Begründung.
                 Falls die Lebenspartnerschaft in Ochsenfurt begründet wurde, ist die Besorgung der
                 Abschrift im Vorfeld nicht erforderlich.

       6. Umwandlung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe:
           Ehem. Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgte beim Notar:
           - grundsätzlich ist immer ein gültiges Ausweisdokument und eine beglaubigte Kopie des 
             Lebenspartnerschaftsregisters (max. 6 Monate alt) vorzulegen; im Übrigen sind die Punkte 1 –
             5 zu beachten

           Ehem. Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgte beim Standesamt:
           - gültiges Ausweisdokument
           - beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (max. 6 Monate alt) siehe 5.1

          Dieser Vorgang ist gem. §17a PStG kostenfrei

       7. Gebühren bei der Anmeldung:
           Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung kostenpflichtig ist. Die genaue Höhe 
           der Gebühren kann erst nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung festgelegt werden. Die
           Gebühren errechnen sich nach der jeweils gültigen Fassung des Bayerischen Kostengesetzes
           und werden unmittelbar mit der Antragstellung fällig. Sie können diese bar oder mit EC-Karte
           bezahlen.

           Näheres zum Thema Gebühren erfahren Sie im persönlichen Gespräch im Standesamt.

       8. Abschließende Hinweise:
           Sobald Ihre Unterlagen komplett vorliegen, können Sie beim Standesamt Ihre Eheschließung 
           anmelden und nach Abschluss der Prüfung der Ehevoraussetzungen einen Termin für Ihre
           Hochzeit fest vereinbaren.

           Eine unverbindliche Vorabreservierung Ihres Wunschtermins ist möglich.

           Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin erfolgen
           und ist 6 Monate gültig.

           Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Rechtsansprüche können
           aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.

Hinweis für Brautpaare

Liebes Brautpaar,

anlässlich Ihrer bevorstehenden Eheschließung in Ochsenfurt möchten wir auf folgendes hinweisen:

  • Unser Trauzimmer befindet sich im 1. Stock des historischen Rathauses und bietet für etwa 45 Gäste Platz (Sitzplätze sind für 35 Personen vorhanden). Aufgrund gesetzlicher Regelungen kann die erlaubte Gästeanzahl am Tag Ihrer Trauung begrenzt sein. Bitte informieren Sie sich hierzu telefonisch (09331-9761 / 9724) beim Standesamt.
  • Auf Wunsch erhalten Sie kostenlos eine Ausnahmegenehmigung für das Parken auf dem Rathausplatz für das Brautauto.
  • Bitte beachten Sie, dass im gesamten Rathausbereich (einschließlich Vorplatz) wegen der Rutsch- und Verletzungsgefahr kein Reis oder sonstiges unfallträchtiges "Material" gestreut oder verbreitet werden darf.
  • Bild- und Tonaufnahmen während der Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen und auch im Hinblick auf evtl. Störungen der Eheschließungszeremonie nur mit Zustimmung des jeweiligen Standesbeamten vorgenommen werden. Eine Veröffentlichung im Internet (z.B. auf YouTube) oder eine Verbreitung über soziale Netzwerke ist aus urheberrechtlichen Gründen und Verletzung des Persönlichkeitsrechts zumindest der Standesbeamtin/ des Standesbeamten grundsätzlich nicht gestattet. Die durch die jeweilige Standesbeamtin/den jeweiligen Standesbeamten zugelassenen Aufnahmen sind nur als Erinnerung für Sie persönlich und Ihre nahen Verwandten bestimmt. Alle erstellten Bild- und Videoaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten oder aufgenommenen Person(en) in Bild und Wort aufgenommen, verbreitet oder veröffentlicht werden (Europäische Datenschutz-Grundverordnung).

          Bitte informieren Sie Ihre Gäste rechtzeitig über die Absicht Foto- und/oder Videoaufnahmen
          zu  tätigen und holen auch deren Zustimmung ein.

  • Parkplätze finden Sie in ausreichender Zahl am Mainufer.
  • Auch wenn das Hupen nach der Trauung Ausdruck großer Freude ist: Aus Rücksichtnahme auf die mittelbaren und unmittelbaren Anwohner der Hauptstraße wird darum gebeten, das Hupen in der Innenstadt zu vermeiden. Gerade an Tagen mit mehreren Hochzeitsgesellschaften strapaziert die Lärmbelästigung die Nerven der Anwohnenden und Geschäftstreibenden.
  • Da an den einzelnen Trautagen teils mehrere Eheschließungen im Rathaus stattfinden, bitten wir Sie "beim Feiern" auch Rücksicht auf die anderen Paare und deren Gäste zu nehmen.

Dies umfasst auch das pünktliche Erscheinen des jeweiligen Brautpaares und der zu erwartenden Gäste, um unnötige Verzögerungen für nachfolgende Brautpaare zu vermeiden. Wir können leider nicht auf alle verspäteten Gäste warten. Wir bitten um Verständnis!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Gästen einen angenehmen und unvergesslichen Tag!

Trausamstage für 2023

Das Standesamt Ochsenfurt teilt mit, dass in den Monaten Januar 2023 bis Dezember 2023 an folgenden Samstagen Termine für eine Eheschließung vereinbart und vorreserviert werden können:

14. Januar 2023
11. Februar 2023
11. März 2023
22. April 2023
06. Mai 2023
17. Juni 2023
29. Juli 2023
26. August 2023
02. September 2023
21. Oktober 2023
18. November 2023
09. Dezember 2023

Trautermine von Montag bis Freitag können direkt mit dem Standesamt abgesprochen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Standesamt im Rathaus, Zimmer 3, telefonisch (09331/9761 oder 9724) oder per Mail (standesamt@stadt-ochsenfurt.de) in Verbindung, um die Formalitäten zu besprechen.