Anmeldung zur Eheschließung
Hinweis:
Diese Aufstellung gilt nur für deutsche Staatsangehörige.
Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch beim Standesamt. Im Rahmen dieses Auskunftsverfahrens fertigen wir nach Ihren Angaben eine schriftliche Aufstellung über die erforderlichen und zu beschaffenden Dokumente an.
Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin im Standesamt (Telefonnummer: 09331 97-24 oder Telefonnummer: 09331 97-61).
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Neu ausgestellte (max. 6 Monate alt) beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags mit Hinweisen vom Standesamt des Geburtsorts.
Bitte beachten Sie, dass dies keine Geburtsurkunde ist.
Falls Sie in Ochsenfurt geboren sind, ist die Besorgung der Abschrift im Vorfeld nicht erforderlich
2.1 Für Spätaussiedler oder Vertriebene:
Wenn Sie Spätaussiedler oder Vertriebener sind, benötigen Sie in der Regel folgende
Unterlagen (bitte alles im Original vorlegen):
- Geburtsurkunde mit zusätzlicher deutscher Übersetzung
- Registrierschein
- Spätaussiedlerbescheinigung (=Bescheinigung gem. §15 BVFG) bzw. Vertriebenenausweis
- Namensänderungsurkunden (z.B. Erklärung gem. § 94 BVFG oder Bescheinigung vom
Standesamt I Berlin)
2.2 Für nicht in Deutschland Geborene:
Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen
(bitte alles im Original vorlegen):
- Geburtsurkunde mit zusätzlicher deutscher Übersetzung (angefertigt in Deutschland durch
einen amtlich anerkannten Übersetzer)
2.3 Bei erfolgter Einbürgerung:
soweit vorhanden:
- Einbürgerungsurkunde
- Namensänderungsurkunden (z. B. Erklärung gem. Art. 47 EGBGB)
- frühere Nationalpässe
3. Familienstands- und Wohnsitznachweis:
Aktuelle (max. 6 Monate alt) erweiterte Meldebescheinigung gem. § 18 BMG mit Angabe des
Familienstands der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung.
Falls Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Ochsenfurt haben, kann die Meldebescheinigung direkt
am Tag der Anmeldung zur Eheschließung von Seiten des Standesamts ausgestellt
werden.
4. gemeinsame Kinder:
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder mit Angabe der Vaterschaft
5. Zusätzliche Unterlagen für vorher Verheiratete:
Neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe (max. 6
Monate alt) mit Vermerk über die Auflösung der Ehe. Zuständig für die Ausstellung ist das
Standesamt, an dem die Ehe geschlossen wurde.
Falls die Ehe in Ochsenfurt geschlossen wurde, ist die Besorgung der Abschrift im Vorfeld nicht
erforderlich.
Falls die letzte Eheschließung oder Eheauflösung (Scheidung oder Tod) nicht in Deutschland
stattgefunden hat, ist eine vorherige Rücksprache mit dem Standesamt erforderlich.
5.1 Bei zusätzlich vorher begründeter Eingetragener Lebenspartnerschaft:
Neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Erhältlich
beim jeweils zuständigen Standesamt, in der Regel, das Standesamt der letzten
Begründung.
Falls die Lebenspartnerschaft in Ochsenfurt begründet wurde, ist die Besorgung der
Abschrift im Vorfeld nicht erforderlich.
6. Umwandlung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe:
Ehem. Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgte beim Notar:
- grundsätzlich ist immer ein gültiges Ausweisdokument und eine beglaubigte Kopie des
Lebenspartnerschaftsregisters (max. 6 Monate alt) vorzulegen; im Übrigen sind die Punkte 1 –
5 zu beachten
Ehem. Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgte beim Standesamt:
- gültiges Ausweisdokument
- beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (max. 6 Monate alt) siehe 5.1
Dieser Vorgang ist gem. §17a PStG kostenfrei
7. Gebühren bei der Anmeldung:
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung kostenpflichtig ist. Die genaue Höhe
der Gebühren kann erst nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung festgelegt werden. Die
Gebühren errechnen sich nach der jeweils gültigen Fassung des Bayerischen Kostengesetzes
und werden unmittelbar mit der Antragstellung fällig. Sie können diese bar oder mit EC-Karte
bezahlen.
Näheres zum Thema Gebühren erfahren Sie im persönlichen Gespräch im Standesamt.
8. Abschließende Hinweise:
Sobald Ihre Unterlagen komplett vorliegen, können Sie beim Standesamt Ihre Eheschließung
anmelden und nach Abschluss der Prüfung der Ehevoraussetzungen einen Termin für Ihre
Hochzeit fest vereinbaren.
Eine unverbindliche Vorabreservierung Ihres Wunschtermins ist möglich.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin erfolgen
und ist 6 Monate gültig.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Rechtsansprüche können
aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.
Hinweis für Brautpaare
Liebes Brautpaar,
anlässlich Ihrer bevorstehenden Eheschließung in Ochsenfurt möchten wir auf folgendes hinweisen:
- Unser Trauzimmer befindet sich im 1. Stock des historischen Rathauses und bietet für etwa 45 Gäste Platz (Sitzplätze sind für 35 Personen vorhanden). Aufgrund gesetzlicher Regelungen kann die erlaubte Gästeanzahl am Tag Ihrer Trauung begrenzt sein. Bitte informieren Sie sich hierzu telefonisch (09331-9761 / 9724) beim Standesamt.
- Auf Wunsch erhalten Sie kostenlos eine Ausnahmegenehmigung für das Parken auf dem Rathausplatz für das Brautauto.
- Bitte beachten Sie, dass im gesamten Rathausbereich (einschließlich Vorplatz) wegen der Rutsch- und Verletzungsgefahr kein Reis oder sonstiges unfallträchtiges "Material" gestreut oder verbreitet werden darf.
- Bild- und Tonaufnahmen während der Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen und auch im Hinblick auf evtl. Störungen der Eheschließungszeremonie nur mit Zustimmung des jeweiligen Standesbeamten vorgenommen werden. Eine Veröffentlichung im Internet (z.B. auf YouTube) oder eine Verbreitung über soziale Netzwerke ist aus urheberrechtlichen Gründen und Verletzung des Persönlichkeitsrechts zumindest der Standesbeamtin/ des Standesbeamten grundsätzlich nicht gestattet. Die durch die jeweilige Standesbeamtin/den jeweiligen Standesbeamten zugelassenen Aufnahmen sind nur als Erinnerung für Sie persönlich und Ihre nahen Verwandten bestimmt. Alle erstellten Bild- und Videoaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten oder aufgenommenen Person(en) in Bild und Wort aufgenommen, verbreitet oder veröffentlicht werden (Europäische Datenschutz-Grundverordnung).
Bitte informieren Sie Ihre Gäste rechtzeitig über die Absicht Foto- und/oder Videoaufnahmen
zu tätigen und holen auch deren Zustimmung ein.
- Parkplätze finden Sie in ausreichender Zahl am Mainufer.
- Auch wenn das Hupen nach der Trauung Ausdruck großer Freude ist: Aus Rücksichtnahme auf die mittelbaren und unmittelbaren Anwohner der Hauptstraße wird darum gebeten, das Hupen in der Innenstadt zu vermeiden. Gerade an Tagen mit mehreren Hochzeitsgesellschaften strapaziert die Lärmbelästigung die Nerven der Anwohnenden und Geschäftstreibenden.
- Da an den einzelnen Trautagen teils mehrere Eheschließungen im Rathaus stattfinden, bitten wir Sie "beim Feiern" auch Rücksicht auf die anderen Paare und deren Gäste zu nehmen.
Dies umfasst auch das pünktliche Erscheinen des jeweiligen Brautpaares und der zu erwartenden Gäste, um unnötige Verzögerungen für nachfolgende Brautpaare zu vermeiden. Wir können leider nicht auf alle verspäteten Gäste warten. Wir bitten um Verständnis!
Wir wünschen Ihnen und Ihren Gästen einen angenehmen und unvergesslichen Tag!
Trausamstage für 2023
Das Standesamt Ochsenfurt teilt mit, dass in den Monaten Januar 2023 bis Dezember 2023 an folgenden Samstagen Termine für eine Eheschließung vereinbart und vorreserviert werden können:
14. Januar 2023
11. Februar 2023
11. März 2023
22. April 2023
06. Mai 2023
17. Juni 2023
29. Juli 2023
26. August 2023
02. September 2023
21. Oktober 2023
18. November 2023
09. Dezember 2023
Trautermine von Montag bis Freitag können direkt mit dem Standesamt abgesprochen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Standesamt im Rathaus, Zimmer 3, telefonisch (09331/9761 oder 9724) oder per Mail (standesamt@stadt-ochsenfurt.de) in Verbindung, um die Formalitäten zu besprechen.