Bahnlärm: Ochsenfurt

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Bahnlärm

Gemäß § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der die Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie regelt, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ab dem 01. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig.

Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll. Dabei sollen Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung erhalten. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden.

Als Vorbereitung darauf hat das EBA 2016 einen Pilot-Lärmaktionsplan erstellt. Dabei konnte sich die Öffentlichkeit in zwei Phasen beteiligen.

Die Beiträge aus der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden ausgewertet und in dem Pilot-Lärmaktionsplan A veröffentlicht. Die ausgewerteten Rückmeldungen der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden ergänzend als Teil B veröffentlicht. Beide Teile zusammen ergeben den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan des EBA.
Er kann hier heruntergeladen werden.