Soforthilfen für Geschädigte der Unwetterereignisse in Bayern Ende Mai / Anfang Juni 2024
icon.crdate07.06.2024
Beantragung
Die Bayer. Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm für die Geschädigten der Unwetterereignisse in Bayern Ende Mai / Anfang Juni 2024 beschlossen. Daher können private Haushalte (Antragsberechtigt sind Mieter und Eigentümer), die durch die Unwetterereignisse ab dem 31.05.2024 einen Schaden erlitten haben, entsprechende Hilfen erhalten. Diese sind kurz zusammengefasst:
Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ bis maximal 5.000 € je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %)
Voraussetzung für die Gewährung ist, dass im privaten Haushalt durch das Unwetter/Hochwasser Ende Mai / Anfang Juni 2024 ein Schaden entstanden ist und die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Unwetter-/Hochwasserereignis zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushaltsgegenstände verwendet werden.
Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden“ bis maximal 10.000 € je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %)
Voraussetzung für die Gewährung ist, dass im Wohngebäude durch das Unwetter/Hochwasser Ende Mai / Anfang Juni 2024 Ölschäden entstanden sind und die Mittel zur Beseitigung der Ölschäden verwendet werden, um das Wohngebäude schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen.
Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie beim Vorliegen einer durch das Hochwasserereignis bedingten außergewöhnlichen existenzbedrohenden Notlage
Voraussetzung für die Gewährung ist eine außergewöhnliche existenzgefährdende Notlage durch das Unwetter/Hochwasser Ende Mai / Anfang Juni 2024; zur Beurteilung der Existenzbedrohung sind Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu überprüfen.
Geschädigte landwirtschaftliche Betriebe (einschließlich Gartenbau) können sich bzgl. evtl. Finanzhilfen an das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, von-Luxburg-Str. 4, 97074 Würzburg, wenden.
Geschädigte Unternehmen und freiberuflich tätige Personen können Finanzhilfen bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, beantragen.
Bei der Abwicklung der Soforthilfen stellt sich das Verfahren wie folgt dar:
- Einreichen der Anträge auf Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ bzw. „Ölschäden an Wohngebäuden“ durch Betroffene bei der Stadt Ochsenfurt, Bürgerbüro, Zi.-Nr. 2
- Prüfung und Bestätigung der Identität der Antragsteller durch die Stadtverwaltung.
- Weiterleitung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge durch die Stadtverwaltung per E-Mail an das Landratsamt Würzburg.
- Die Anträge auf Soforthilfe werden im Landratsamt Würzburg, Fachbereich 11 – Kommunalaufsicht, bearbeitet.
- Antragsteller erhalten einen Zuwendungsbescheid des Landratsamtes über die Soforthilfe.
Hier finden Sie die entsprechenden Antragsformulare zum Download:
Antragsformular Soforthilfe "Haushalt/Hausrat" (PDF-Dokument, 289,45 KB, 07.06.2024)
Antragsformular Soforthilfe "Ölschäden an Wohngebäuden“ (PDF-Dokument, 298,40 KB, 07.06.2024)
Datenschutzhinweise (PDF-Dokument, 422,62 KB, 07.06.2024)
Soforthilferichtlinie (PDF-Dokument, 78,32 KB, 07.06.2024)
Auf der Website des Landkreises Würzburg wird in Kürze das Formular für sog. Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie zu finden sein.