Wappen & Stadtrecht
Warum es gerade ein halber Ochse ist?

Darum ranken sich eine ganze Reihe von unterfränkischen Sagen. Eine davon erzählt, daß es in früheren Zeiten noch keine Brücke über den Main gab. Über 12 Jahrhunderte war eine Furt bestimmend für die wechselvolle Geschichte von Ochsenfurt. Die Fuhrleute mußten mit ihren Ochsengespannen durch diese Untiefe, um ans andere Ufer zu kommen. Bei der Gestaltung des Wappens kamen die Ratsherren überein, daß ein gerade aus dem Main steigender Ochse ein gutes Motiv wäre - darum ist nur die eine Hälfte zu sehen, die andere ist noch unter Wasser. Das Stadttor mit den beiden Türmen soll auf die mittelalterliche Stadtbefestigung hinweisen.
Eine andere Version ist folgende: Ochsenfurt wurde in früheren Zeiten einmal von Feinden belagert. Ein pfiffiger Metzger hatte eine gute Idee: Die Ochsenfurter sollten einen halben Ochsen über die Stadtmauer werfen, um die Belagerer davon zu überzeugen, daß die Stadt noch Lebensmittel im Überfluß hätte und einer Belagerung auf jeden Fall standhalten würde. Als der halbe Ochse den Feinden vor die Füße fiel, kam es, wie der Metzger vorausgesagt hatte: Des langen Belagerns müde, zogen die Feinde ab. Ochsenfurt war gerettet. Das Bild des halben Ochsen kam zum Gedenken an diesen Streich in das Wappen der Stadt.
Das Stadtsiegel erschien das erste Mal im Jahre 1316.
Stadtrecht
Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht, wodurch eine Gemeinde zur Stadt erhoben wurde; stellt auch den Inbegriff der in einer Stadt gültigen Rechtssätze dar.
In der heutigen Zeit wird die Stadtrechtsverleihung, d. h. die Erhebung einer Gemeinde zur Stadt in Deutschland von den Ländern ausgeübt und beschränkt sich auf das Recht, die Bezeichnung „Stadt“ zu führen.
Status und Zuständigkeit einer Stadt sind dagegen an ihre Einwohnerzahl geknüpft, nicht an die Bezeichnung.
Heute gibt es kein Stadtrecht mehr im eigentlichen Sinne. Die Selbstverwaltung in den Städten regeln staatliche Grundsätze bzw. Gesetze der Bundesländer.
Die Stadt Ochsenfurt hat als Kommunalverwaltung das Recht, zusätzlich gemeindespezifische Satzungen, Richtlinien, Verordnungen und z. B. auch die Geschäftsordnung des Stadtrates zu erlassen. Dies bezeichnet man als Ortsrecht (auch Gemeinderecht, Kommunalrecht und bisweilen Stadtrecht).
Verwendete Quellen
1 Planitz, H. Die deutsche Stadt im Mittelalter, 1965
Weitere wichtige Hinweise: Wenisch, S.
Ochsenfurt – Von der frühmittelalterlichen Gemarkung zur domkapitelischen Stadt 1972