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Stadt Ochsenfurt

Häufige Fragen

Wann endet das Nutzungsrecht meines Grabes?
Da sich die Nutzungszeiten der Gräber individuell nach den Ruhefristen bzw. dem Zeitpunkt des Ankaufes berechnen, kann keine pauschale Aussage zur Laufzeit eines Grabes getroffen werden. Das Ende der Nutzungszeit Ihres Grabes können Sie einfach auf der Graburkunde nachlesen, der Ihnen mit der letzten Verlängerung bzw. dem Ankauf des Grabes zugestellt wurde.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.

Wie kann ich mein Grab verlängern?
Nach Ablauf des Nutzungszeitraumes können Grabstätten grundsätzlich verlängert werden. Die Verlängerung von Grabstätten kann um mindestens 5 Jahre erfolgen. Von der Friedhofsverwaltung erhalten Sie bei Ablauf des Nutzungsrechtes automatisch das Formular für die Erneuerung des Grabrechtes. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.

Wie kann ich mein Grab freigeben?
Ein Grab kann grundsätzlich erst nach Ablauf der Ruhefrist aller Verstorbenen freigegeben werden. Bei der Freigabe einer Grabstätte muss die komplette Grabanlage (Grabstein, Einfassung, Abdeckplatte) sowie die gesamte Bepflanzung abgeräumt und die Grabfläche bodengleich eingeebnet werden. Hierfür empfehlen wir die Beauftragung einer Fachfirma (z.B. Steinmetzbetrieb). Von der Friedhofsverwaltung erhalten Sie bei Ablauf des Nutzungsrechtes automatisch das Formular für die Freigabe zugesandt. Für eine vorzeitige Rückgabe Ihrer Grabstätte setzen Sie sich bitte mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung.

Kann ich mein Grab durch die Friedhofsverwaltung pflegen lassen?
Nein. Wenn Sie Ihr Grab nicht selbst pflegen können oder möchten, empfehlen wir die Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei.

Kann ich mein Grab von der Friedhofsverwaltung abräumen lassen?
Nein. Sie als Nutzungsberechtigte/r sind zur Abräumung sämtlicher baulicher Gegenstände sowie zur Einebnung der Grabfläche verpflichtet. Wir empfehlen für die Abräumung eine Steinmetzfirma zu beauftragen.

Wie kann ich mein Grab auf eine andere Person umschreiben?
Die Umschreibung des Nutzungsrechtes kann jederzeit erfolgen. Grundsätzlich muss der derzeitige Nutzungsberechtigte angeben, auf wen das Nutzungsrecht umgeschrieben werden soll und muss der Umschreibung mittels Unterschrift zustimmen. Außerdem muss der neue Nutzungsberechtigte der Übernahme des Nutzungsrechtes ebenfalls per Unterschrift zustimmen.

Die Umschreibung ist gebührenfrei. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.

Das Formular zur Umschreibung des Grabnutzungsrechtes steht hier (PDF-Datei) zum Download zur Verfügung.

Was muss ich beachten, um eine Grabanlage errichten zu können?
Die Errichtung einer neuen Grabanlage ist genehmigungspflichtig und muss sich nach den Gestaltungsvorschriften im entsprechenden Friedhof richten. Die Gestaltungsvorschriften können Sie der Friedhofs- und Bestattungssatzung entnehmen. Neben dem Antragsformular benötigen wir für das Genehmigungsverfahren eine bemaßte Planskizze der kompletten Grabanlage in doppelter Ausführung. In der Regel übernimmt der Steinmetzbetrieb, den Sie mit dem Bau der Grabanlage beauftragt haben, die Beantragung bei der Friedhofsverwaltung für seine Kunden. Diesem sind die Gestaltungsvorschriften bekannt, sodass in den meisten Fällen eine umfassende Beratung vorausgesetzt werden kann.

Das Antragsformular steht hier (PDF-Datei) zum Download zur Verfügung.

Wie kann ich meinen Bescheid über Friedhofsgebühren bezahlen?
Grundsätzlich können Sie die Friedhofsgebühren innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt des Gebührenbescheides bezahlen. Die Zahlung richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Grab-Nummer bzw. des Namens der/des Verstorbenen sowie des angegebenen Kassenzeichens mittels SEPA-Überweisung an das auf dem Gebührenbescheid genannte Konto.

http://www.ochsenfurt.de/