Übernachten
Beherbergungsverbot bis 31.01.2021
Hinweis für touristische Übernachtungen
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken während des Lockdowns, bis mindestens 31. Januar 2021, untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.“
Übernachten in Ochsenfurt
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