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Stadt Ochsenfurt

Weitere Aufgaben

Unten aufgeführt finden Sie mehr Informationen.

Fundbüro

Wenn Sie etwas verloren haben, kann es sein, dass der Finder diesen Gegenstand im Fundbüro der Stadt Ochsenfurt abgeben hat.

zu beachten
Wenn eine Fundsache Name und Adresse des Eigentümers enthält oder sich Name und Adresse ermitteln lassen, benachrichtigen wir Sie automatisch.

Unter folgendem Link erfahren Sie, welche Fundgegenstände derzeit abgegeben wurden.
https://public.novafind.eu/F09679170/published-findings?NrOfWeeks=20&FindingValue=over0

Hier können Sie eine Verlustanzeige aufgeben, wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben. Das Fundbüro informiert Sie, falls Ihr Gegenstand abgegeben wird.
https://www.verlustsache.de/

Folgende Unterlagen benötigten Sie bei Abholung von Fundgegenständen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Abholung durch Dritte ist mit Ausweis, schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie des Vollmachtgebers möglich.
  • Minderjährige benötigen schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten.

Allgemeine Informationen
Wegen Gegenständen, die Sie in Bussen oder Zügen sowie an Haltestellen und Bahnsteigen verloren haben, wenden Sie sich bitte zusätzlich an das Fundbüro der Deutschen Bahn bzw. der Busgesellschaft.

Bei sogenannten Massenfundsachen wie Schlüsseln, Brillen, Schirmen, Handschuhen und dergleichen, kommen Sie bitte persönlich ins Fundbüro.

Fragen & Antworten
Wie schnell liegt eine Fundsache im Fundbüro zur Abholung bereit?
In der Regel dauert es drei bis fünf Werktage, manchmal auch mehrere Wochen oder Monate, bis eine Fundsache im Fundbüro abgegeben wird.

Gibt es bei der Abholung anderer Fundsachen etwas zu beachten?
Ausweise: Ausländische amtliche Dokumente (zum Beispiel Reisepässe und Führerscheine) von nicht in Ochsenfurt gemeldeten Personen werden über das Bundesverwaltungsamt in Köln an die Botschaften der jeweiligen Länder verschickt.

Bankkarten und Ausweise von Nicht-Ochsenfurter/innen werden direkt an das jeweilige Geldinstitut beziehungsweise die ausstellende Behörde verschickt.

In Ochsenfurt gemeldete VerliererInnen von Ausweisen werden schriftlich benachrichtigt. Bevor Sie einen neuen Ausweis beantragen, sollten Sie etwa vier Wochen warten. Haben Sie bereits einen neuen Ausweis beantragt, müssen Sie den wiederaufgefundenen alten Ausweis der ausstellenden Behörde unverzüglich zurückgeben.

Schlüssel: Bitte bringen Sie einen Vergleichs-/ Zweitschlüssel zum Abgleich mit.

Muss ich Finderlohn zahlen?
Wenn der/die FinderIn diesen beansprucht, müssen Sie Finderlohn zahlen.

Bis zu einem Wert der Sache von 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent des Wertes, bei einem Wert von mehr als 500 Euro wird der Finderlohn mit drei Prozent berechnet.

Wie lange bewahrt das Fundbüro Fundstücke auf?
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt.

Was passiert mit nicht abgeholten Fundsachen?
Nach Ablauf der Abholfrist gehen diese Fundsachen in das Eigentum der Stadt Ochsenfurt über; sie werden dann versteigert, vernichtet oder sozialen Zwecken zugeführt. Selbstverständlich wird dabei der Datenschutz berücksichtigt.

Rechtliche Grundlagen
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ausnahmegenehmigungen

Wochenendsperrung Hauptstraße

  • Altstadtbewohner/innen erhalten eine Durchfahrtsgenehmigung an den Wochenenden für die Hauptstraße im Zeitraum „von Ostern bis Oktober“
  • Die Ausnahmegenehmigung ist jedes Jahr zu erneuern
  • keine Gebühr

Durchfahrtsgenehmigung Fußgängerzone (Kolpingstraße, Obere Manggasse, Obere Boxgasse, Wagstraße)

  • Ausnahmegenehmigungen nur für Anwohner/innen, sowie Geschäftsleuten und Inhaber/innen von Parkplätzen Parkhaus Jahnstraße
  • keine Gebühr
  • Gültigkeit: 3 Jahre
  • Lieferverkehr grundsätzlich frei zwischen 07:00 und 19:00 Uhr

Durchfahrtsverbot Badgasse

  • Ausnahmegenehmigungen nur für Anwohner/innen sowie Stellplatzinhaber/innen
  • keine Gebühr
  • Gültigkeit: 3 Jahre

Nachtfahrverbot (Badgasse, Spitalgasse, Untere Redersgasse):

  • Ausnahmegenehmigungen nur für Anwohner/innen sowie Stellplatzinhaber/innen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr
  • keine Gebühr
  • Gültigkeit: 3 Jahre

Allgemeine Ausnahmegenehmigungen (Handwerker/innen, Schilderbefreiung, etc.)

  • Gültigkeit: gewünschter Zeitraum (max. 3 Jahre)
  • Gebühr: 30 Euro

Fischereischein

Benötigte Unterlagen

  • Prüfungszeugnis im Original
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Passfoto
  • Bei Minderjährigen Erteilung ab 14 Jahren:
    Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) sowie deren Personalausweise

Alle relevanten Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden, sind jeweils im Original vorzulegen. Für die Neuerteilung eines Fischereischeines ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.

Bearbeitungszeit
Sofern Sie alle benötigten Unterlagen vorlegen, können Sie den Fischereischein sofort mitnehmen.

Gebührenrahmen

  • Grundgebühr Fischereischein auf Lebenszeit: 35 Euro

Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Antragstellung.

14 - 22 Jahre: 300 Euro
23 - 27 Jahre: 288 Euro
28 - 32 Jahre: 256 Euro
33 - 37 Jahre: 224 Euro
38 - 42 Jahre: 192 Euro
43 - 47 Jahre: 160 Euro
48 - 52 Jahre: 128 Euro
53 - 57 Jahre:   96 Euro
58 - 62 Jahre:   64 Euro
63 - 67 Jahre:   32 Euro

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, diese für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40 Euro.

  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 € (+ 15,00 € Fischereiabgabe)
  • Jugendfischereischein: 5,00 € (+ 10,00 € Fischereiabgabe, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer)

Allgemeine Informationen
Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.

Der Fischereischein berechtigt Sie zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Wollen Sie in einem anderen Bundesland angeln, müssen Sie sich vor Ort informieren, ob ihr bayerischer Fischereischein dort anerkannt wird. Haben Sie Ihren Fischereischein in einem anderen Bundesland erworben, dann gilt dieser in Bayern bis zum Ende seiner Gültigkeit. Nicht anerkannt werden dagegen Fischereischeine aus dem Ausland.

Um die Fischerei ausüben zu können, ist nicht nur der Fischereischein, sondern auch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Fischereierlaubnisschein) erforderlich.

Fischereischein für Touristen
Die Erteilung eines Jahres-Fischereischeines ist nur für Personen möglich, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu haben (Touristen). Dazu müssen Sie glaubhaft nachweisen, dass Sie in ihrem Herkunftsland die Befugnis zur Fischereiausübung haben (gegebenenfalls mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung). Dieser gilt innerhalb eines Jahres ab Ausstellung für bis zu drei Monate. Die zeitliche Lage der Geltungsdauer kann der/die AntragstellerIn bestimmen, entweder in einem Stück oder aufgeteilt in bis zu drei Teilabschnitte.

Verlängerung
Einen auf fünf Jahre befristeten Fischereischein können Sie verlängern lassen. Für die Verlängerung brauchen Sie – Fotos ausgenommen – die gleichen Unterlagen wie bei Ihrem Erstantrag.

Anmerkung zur Staatlichen Fischerprüfung in Bayern
Prüfungsbehörde ist die Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Durchführung des Prüfungsverfahrens wurde dem Landesfischereiverband Bayern e. V. übertragen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Fischerprüfungen anderer Bundesländer anerkannt.

http://www.ochsenfurt.de//de/rathaus-service/verwaltung/buergerbuero/einwohnermeldeamt/weitere-aufgaben