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Stadt Ochsenfurt

Parkausweis Ochsenfurt

Unten aufgeführt finden Sie mehr Informationen. 

Anwohnerparkausweis

Wer in einem Parklizenzgebiet wohnt, kann einen Parkausweis beantragen.

Parklizenzgebiete

A         Boxviertel:   

  • Boxgasse
  • Mittlere Boxgasse
  • Untere Boxgasse
  • Mangstraße

B         südliche Altstadt:

  • Grillengasse
  • Kellereistraße
  • Langgasse
  • Pfarrgasse
  • Roßmühlgasse
  • Sterngasse
  • Zwinger

C         Untere Redersgasse:

  • Mittlere Redersgasse
  • Obere Redersgasse
  • Untere Redersgasse

D         Vorhof:

  • Saalhofgasse
  • Untere Klingengasse
  • Vorhof


Voraussetzungen

  • Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Lizenzgebiet gemeldet.
  • Sie haben ein Kraftfahrzeug, welches auf Sie zugelassen oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird
  • Sie haben keine private Abstellmöglichkeit (Stellplatz, Garage)

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist:
    Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen
  • wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen:
    Nachweis über Ihre Mitgliedschaft
  • Bei Vertretungen:
    schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)

Besonderheiten

Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis.

Wer mit zwei Wohnsitzen in Ochsenfurter Parklizenzgebieten angemeldet ist, erhält nur für den Hauptwohnsitz einen Parkausweis.

In einen Parkausweis können mehrere (auf den Antragsteller zugelassene) Fahrzeuge eingetragen werden.

Anhänger, Busse und Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, können nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden.

Handelt es sich um das Fahrzeug einer Privatperson, zum Beispiel eines Angehörigen, müssen Sie plausibel darlegen, aus welchen Gründen der Fahrzeughalter/ die Fahrzeughalterin Ihnen das Fahrzeug dauerhaft überlässt, statt es selbst zu nutzen. Ihre Erläuterungen dazu reichen Sie bitte zusammen mit der Überlassungserklärung ein.

Ausländische Kennzeichen werden in der Regel nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Wird das Fahrzeug hauptsächlich in Deutschland genutzt, muss es in Deutschland zugelassen sein. Wenn Sie ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen regelmäßig in einem Lizenzgebiet abstellen möchten, muss angenommen werden, dass das Fahrzeug überwiegend in Deutschland genutzt wird.

In Einzelfällen kann für Anwohner/innen im kompletten Altstadtbereich eine Ausnahmegenehmigung für das Parken vor dem eigenen Anwesen (Eigentümerparkplätze) ausgestellt werden.

Bearbeitungszeit

In der Regel können Sie bei Vorliegen aller Unterlagen den Parkausweis direkt mitnehmen.

Gebührenrahmen

12 Monate gültig: 30 Euro

 

Zahlungsarten
Barzahlung
EC-Karte

Fragen & Antworten

Umzug in ein anderes Parklizenzgebiet
Brauche ich einen neuen Parkausweis?

Wenn Sie in ein anderes Parklizenzgebiet umziehen, verfällt Ihr bisheriger Parkausweis leider ersatzlos. Sie müssen für das neue Lizenzgebiet einen neuen Parkausweis beantragen. Dazu müssen Sie neben allen notwendigen Unterlagen auch unbedingt Ihren bisherigen Parkausweis mitbringen.

Auto in der Werkstatt - Parkausweis für Ersatzfahrzeug
Kann ich auch für ein Ersatzfahrzeug einen Parkausweis bekommen, solange mein Auto (das im Bewohnerparkausweis eingetragen ist) in der Werkstatt ist?

Ja, Sie können für das Werkstattfahrzeug einen befristeten Parkausweis beantragen (Gebühr 10 Euro). Dazu müssen Sie eine Bestätigung der Werkstatt und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für das Fahrzeug vorlegen.

Schwerbehindertenparkausweis EU

Menschen mit außergewöhnlichen Beeinträchtigungen können einen EU-Parkausweis beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehindertenparkplätzen parken. Außerdem erhalten Sie die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten.

Art der Behinderung:

  • außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Blinde (Merkzeichen „BI“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Contergan Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in Ochsenfurt gemeldet.
  • Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, frühere Bezeichnung „Versorgungsamt“).
  • Sie haben einen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung des ZBFS.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Passfoto
  • Schwerbehindertenausweis und Bescheid/Bescheinigung des ZBFS über die Funktionseinschränkung
  • zusätzlich bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers im Original
  • alter Parkausweis (falls vorhanden)

Besonderheiten

  • Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
  • Der EU-einheitliche Parkausweis gilt in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern. Eine Liste aller 52 Mitgliedsländer erhalten Sie online beim Internationalen Transportforum (ITF).
  • Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.

Bearbeitungszeit
Bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Ausweis in der Regel direkt ausgestellt.

Gebührenrahmen
kostenfrei

Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung

Schwerbehindertenparkausweis Orange

Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und einem bestimmten Grad der Behinderung (GdB) können einen orange-farbigen Parkausweis beantragen. Damit erhalten Sie in ganz Deutschland die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten und diversen anderen Bereichen.

Art der Behinderung

  • Personen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60
  • Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit einem GdB von mindestens 70

Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in Ochsenfurt gemeldet.

Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, frühere Bezeichnung „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis und eine Bescheinigung des ZBFS.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite)
  • Bescheinigung des ZBFS (mit Vermerk über die bundesweiten Parkerleichterungen)
  • Zusätzlich bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers im Original

Besonderheiten

  • Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
  • Der Parkausweis gilt in ganz Deutschland.
  • Der Parkausweis gilt nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen.
  • Der Parkausweis gilt für maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.

Bearbeitungszeit
Bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Ausweis in der Regel sofort ausgestellt.

Gebührenrahmen
kostenfrei

Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung

http://www.ochsenfurt.de/