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Stadt Ochsenfurt

Anzeige eines Sterbefalls

Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt anzuzeigen. Hierbei ist auch die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung vorzulegen.

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist.

Erforderliche Unterlagen

Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes
  • bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden
  • bei Verheirateten einen Auszug aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuchs vom Standesamt der   Eheschließung. Das Eheregister beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben. Dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden.
  • Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bei Ledigen die Geburtsurkunde. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden.
  • erweiterte Meldebescheinigung, sofern der letzte Wohnsitz des/r Verstorbenen nicht Ochsenfurt war

Kosten

Für Rentenzwecke und Bestattung:
Je 1 gebührenfreie Urkunde Sterbeurkunden für den privaten Gebrauch: 12 Euro
Bescheinigungen über die Zurückstellung der Beurkundung: 12 Euro

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.

http://www.ochsenfurt.de/