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Stadt Ochsenfurt

Kirchenaustritt

Wer aus der Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten will, muss dies persönlich vor dem Standesamt seines Wohnsitzes erklären.

Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Bitte beachten Sie, dass der Austritt gebührenpflichtig ist.
Mit der Entgegennahme Ihrer Austrittserklärung durch den/die Standesbeamten/Standesbeamtin ist Ihr Kirchenaustritt wirksam geworden. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.
Die Austrittserklärung darf keine Bedingung oder Einschränkung enthalten. Die Konfession muss exakt angegeben werden (beispielsweise römisch-katholisch, evangelisch-lutherisch).

Kirchenaustritt von Kindern und Jugendlichen
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Für Kinder unter 12 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt. Bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten; das Kind selbst muss zustimmen. Bitte legen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde des Kindes vor. Ist ein Elternteil alleine sorgeberechtigt, benötigen wir zusätzlich einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Kosten
Für den Kirchenaustritt ist derzeit eine Gebühr in Höhe von 35 Euro zu entrichten. Diese setzt sich zusammen aus 25 Euro für die Erklärung sowie 10 Euro für die Bescheinigung. Die Gebühr wird sofort fällig. Sie kann bar oder mit EC-Karte beglichen werden.

Rechtliche Grundlagen
Artikel 3 Absatz 4 Kirchensteuergesetz

Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.

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