Eheschließung
Anmeldung zur Eheschließung
Hinweis:
Diese Aufstellung gilt nur für deutsche Staatsangehörige.
Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch beim Standesamt. Im Rahmen dieses Auskunftsverfahrens fertigen wir nach Ihren Angaben eine schriftliche Aufstellung über die erforderlichen und zu beschaffenden Dokumente an.
Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin im Standesamt (09331/97-24 oder 09331/97-61).
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Neu ausgestellte (max. 6 Monate alt) beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags mit Hinweisen vom Standesamt des Geburtsorts.
Bitte beachten Sie, dass dies keine Geburtsurkunde ist.
Falls Sie in Ochsenfurt geboren sind, ist die Besorgung der Abschrift im Vorfeld nicht erforderlich
2.1 Für Spätaussiedler oder Vertriebene:
Wenn Sie Spätaussiedler oder Vertriebener sind, benötigen Sie in der Regel folgende
Unterlagen (bitte alles im Original vorlegen):
- Geburtsurkunde mit zusätzlicher deutscher Übersetzung
- Registrierschein
- Spätaussiedlerbescheinigung (=Bescheinigung gem. §15 BVFG) bzw. Vertriebenenausweis
- Namensänderungsurkunden (z.B. Erklärung gem. § 94 BVFG oder Bescheinigung vom
Standesamt I Berlin)
2.2 Für nicht in Deutschland Geborene:
Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen
(bitte alles im Original vorlegen):
- Geburtsurkunde mit zusätzlicher deutscher Übersetzung (angefertigt in Deutschland durch
einen amtlich anerkannten Übersetzer)
2.3 Bei erfolgter Einbürgerung:
soweit vorhanden:
- Einbürgerungsurkunde
- Namensänderungsurkunden (z. B. Erklärung gem. Art. 47 EGBGB)
- frühere Nationalpässe
3. Familienstands- und Wohnsitznachweis:
Aktuelle (max. 6 Monate alt) erweiterte Meldebescheinigung gem. § 18 BMG mit Angabe des
Familienstands der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung.
Falls Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Ochsenfurt haben, kann die Meldebescheinigung direkt
am Tag der Anmeldung zur Eheschließung von Seiten des Standesamts ausgestellt
werden.
4. gemeinsame Kinder:
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder mit Angabe der Vaterschaft
5. Zusätzliche Unterlagen für vorher Verheiratete:
Neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe (max. 6
Monate alt) mit Vermerk über die Auflösung der Ehe. Zuständig für die Ausstellung ist das
Standesamt, an dem die Ehe geschlossen wurde.
Falls die Ehe in Ochsenfurt geschlossen wurde, ist die Besorgung der Abschrift im Vorfeld nicht
erforderlich.
Falls die letzte Eheschließung oder Eheauflösung (Scheidung oder Tod) nicht in Deutschland
stattgefunden hat, ist eine vorherige Rücksprache mit dem Standesamt erforderlich.
5.1 Bei zusätzlich vorher begründeter Eingetragener Lebenspartnerschaft:
Neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Erhältlich
beim jeweils zuständigen Standesamt, in der Regel, das Standesamt der letzten
Begründung.
Falls die Lebenspartnerschaft in Ochsenfurt begründet wurde, ist die Besorgung der
Abschrift im Vorfeld nicht erforderlich.
6. Umwandlung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe:
Ehem. Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgte beim Notar:
- grundsätzlich ist immer ein gültiges Ausweisdokument und eine beglaubigte Kopie des
Lebenspartnerschaftsregisters (max. 6 Monate alt) vorzulegen; im Übrigen sind die Punkte 1 –
5 zu beachten
Ehem. Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgte beim Standesamt:
- gültiges Ausweisdokument
- beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (max. 6 Monate alt) siehe 5.1
Dieser Vorgang ist gem. §17a PStG kostenfrei
7. Gebühren bei der Anmeldung:
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung kostenpflichtig ist. Die genaue Höhe
der Gebühren kann erst nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung festgelegt werden. Die
Gebühren errechnen sich nach der jeweils gültigen Fassung des Bayerischen Kostengesetzes
und werden unmittelbar mit der Antragstellung fällig. Sie können diese bar oder mit EC-Karte
bezahlen.
Näheres zum Thema Gebühren erfahren Sie im persönlichen Gespräch im Standesamt.
8. Abschließende Hinweise:
Sobald Ihre Unterlagen komplett vorliegen, können Sie beim Standesamt Ihre Eheschließung
anmelden und nach Abschluss der Prüfung der Ehevoraussetzungen einen Termin für Ihre
Hochzeit fest vereinbaren.
Eine unverbindliche Vorabreservierung Ihres Wunschtermins ist möglich.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin erfolgen
und ist 6 Monate gültig.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Rechtsansprüche können
aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.