Seite drucken
Stadt Ochsenfurt

Führungszeugnisse

Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt.

Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:

  • Führungszeugnis für private Zwecke
  • Führungszeugnis für eine Behörde
  • Erweitertes Führungszeugnis

Online-Antrag
Wenn Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion sind, können Sie ihr Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz (Online-Antrag) beantragen.

Voraussetzungen
Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Die Aufforderung, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die entsprechenden Voraussetzungen (siehe unter "Besonderheiten") vorliegen.

Besonderheiten
Führungszeugnis für private Zwecke
Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private Meldeanschrift gesandt.

Führungszeugnis für eine Behörde
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde gesandt. Im Antrag muss der Verwendungszweck angegeben werden.

Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis kann erteilt werden, wenn

  • die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 30 a BZRG vorgesehen ist

oder wenn

  • dieses Führungszeugnis benötigt wird für

    a) die Prüfung der Eignung nach § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch -        
        Kinder- und Jugendhilfe
    b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung,
        Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
    c) eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt
        zu Minderjährigen aufzunehmen.

Wer einen solchen Antrag stellt, hat eine Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

Persönliche Antragstellung
Die persönliche Vorsprache ist notwendig. Die Identitätsprüfung setzt grundsätzlich voraus, dass Sie persönlich erscheinen. Daneben kann auch der gesetzliche Vertreter (beispielsweise bei Minderjährigen) einen Antrag stellen. Sie können sich allerdings nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Ihr Wissen ein Führungszeugnis beantragen kann. Hilfsweise ist es allerdings möglich, dass der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses mit der Unterschrift und dem Ausweisdokument der Antragstellerin/ des Antragstellers, durch einen Boten überbracht wird.

Antragstellung per Post
Ein schriftlicher Antrag auf ein Führungszeugnis muss Folgendes enthalten:

  • Familienname (gegebenenfalls Geburtsname), Vorname(n)
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeiten
  • Die gemeldete Anschrift in Ochsenfurt
  • Gegebenenfalls die Anschrift der Behörde und der genaue Verwendungszweck
  • Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag
  • Die amtliche (von einer siegelführenden Behörde) oder öffentliche (von einem Notar) Beglaubigung der Unterschrift.

Die Beglaubigung der Unterschrift entfällt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller persönlich mit dem Reisepass oder dem Personalausweis vorspricht. Die Beglaubigung entfällt auch dann, wenn der schriftliche Antrag durch einen Dritten als Boten unter Vorlage des Ausweisdokumentes der Antragstellerin oder des Antragstellers überbracht wird. Zudem weisen wir darauf hin, dass eine unbeglaubigte Ausweiskopie nicht ausreichend ist.

Bei einer schriftlichen Beantragung kann die Gebühr bar beigelegt werden. Sie können nach Rücksprache mit dem Bürgerbüro auch vorab die Gebühr überweisen.

Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde gesandt.

Bearbeitungszeit
Im Regelfall zwei bis drei Wochen.
Auf die Bearbeitungszeit hat das Bürgerbüro keinen Einfluss.

Gebührenrahmen
13 Euro
 

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • Girocard (EC-Karte)

Fragen & Antworten

Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?

Das Führungszeugnis zeigt, welche Eintragungen am Tag des Ausdrucks gespeichert waren. Je älter es wird, umso unsicherer ist die Aussagekraft. Die anfordernde Stelle (zum Beispiel eine Behörde oder ein Arbeitgeber) entscheidet darüber, wie alt das Führungszeugnis sein darf, damit es akzeptiert wird. In vielen Fällen werden drei Monate alte Führungszeugnisse noch akzeptiert.

In welchen Fällen ist eine Gebührenbefreiung möglich?

Bei mittellosen oder ehrenamtlich tätigen Personen kann im Einzelfall bei Vorlage entsprechender Nachweise eine Befreiung von der Gebühr beantragt werden.

Rechtliche Grundlagen

Bundeszentralregistergesetz

http://www.ochsenfurt.de/