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Stadt Ochsenfurt

Anmeldung zur Eheschließung

Wir im Standesamt Ochsenfurt nehmen Ihre Anmeldung zur Eheschließung an, wenn Sie oder Ihr/e Partner/-in mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einer der folgenden Gemeinden gemeldet sind:

Ochsenfurt + Ortsteile

Gaukönigshofen + Ortsteile

Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden möchten.

In der Regel benötigen alle deutschen Eheschließenden folgende Unterlagen:

  • gültiger Reisepasses oder Personalausweises

Alle weiteren Daten über Ihren Familienstand und Ihre aktuelle Namensführung können wir beim zuständigen Meldeamt und Standesamt in Deutschland erfragen.

Bitte beachten Sie, dass bei Datenabrufen, die bei Standesämtern außerhalb Bayerns erfolgen, eine Gebühr von 12 Euro je Datenabruf für Sie anfallen werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie oder Ihr Partner außerhalb Bayerns geboren sind oder bereits eine Vorehe außerhalb Bayerns geschlossen haben.

Für Spätaussiedler oder Vertriebene:
Wenn Sie Spätaussiedler oder Vertriebener sind, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen (bitte alles im Original vorlegen):
      - Geburtsurkunde mit zusätzlicher deutscher Übersetzung
      - Registrierschein
      - Spätaussiedlerbescheinigung (=Bescheinigung gem. §15 BVFG) bzw. Vertriebenenausweis
      - Namensänderungsurkunden (z.B. Erklärung gem. § 94 BVFG oder Bescheinigung vom
        Standesamt I Berlin)

Für nicht in Deutschland Geborene:
Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen (bitte alles im Original vorlegen):
      - Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille) mit zusätzlicher deutscher Übersetzung (angefertigt in Deutschland durch einen amtlich anerkannten Übersetzer)

Bei erfolgter Einbürgerung:
      soweit vorhanden:
      - Einbürgerungsurkunde
      - Namensänderungsurkunden (z. B. Erklärung gem. Art. 47 EGBGB)
      - frühere Nationalpässe

 

In allen anderen Fällen, also z.B. wenn Sie oder Ihr/e Partner/-in

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland aufgelöst wurde,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
  • Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben,

nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Standesamt auf.

Um die Vorsprachen auf ein Minimum zu reduzieren, bitten wir Sie, uns eine Kopie der Ausweisdokumente vorab per Mail zukommen zu lassen. Sobald uns die benötigten Daten von auswärtigen Standesämtern/Meldeämtern vorliegen, setzen wir uns umgehend mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung für die Anmeldung der Eheschließung in Verbindung.
 

Gebühren bei der Anmeldung:
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung kostenpflichtig ist. Die genaue Höhe der Gebühren kann erst nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung festgelegt werden. Die Gebühren errechnen sich nach der jeweils gültigen Fassung des Bayerischen Kostengesetzes und werden unmittelbar mit der Antragstellung fällig. Sie können diese bar oder mit EC-Karte bezahlen.

Näheres zum Thema Gebühren erfahren Sie im persönlichen Gespräch im Standesamt.

Abschließende Hinweise:
Eine unverbindliche Vorabreservierung Ihres Wunschtermins ist möglich.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin erfolgen und ist 6 Monate gültig.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.

Hinweis für Brautpaare

Liebes Brautpaar,

anlässlich Ihrer bevorstehenden Eheschließung in Ochsenfurt möchten wir auf folgendes hinweisen:

  • Unser Trauzimmer befindet sich im 1. Stock des historischen Rathauses und bietet für etwa 45 Gäste Platz (Sitzplätze sind für 35 Personen vorhanden). Aufgrund gesetzlicher Regelungen kann die erlaubte Gästeanzahl am Tag Ihrer Trauung begrenzt sein. Bitte informieren Sie sich hierzu telefonisch (09331-9761 / 9724) beim Standesamt.
    Alternativ besteht auch die Möglichkeit, außerhalb des Rathauses auf dem Schiff "Nixe" die Ehe zu schließen. Bitte sprechen Sie hierfür direkt mit dem Förderverein e.V. (www.die-nixe.de) vorab einen freien Termin ab. Informationen über Ablauf und möglicher Gästeanzahl erhalten Sie ebenfalls direkt beim Förderverein.
  • Auf Wunsch erhalten Sie kostenlos eine Ausnahmegenehmigung für das Parken auf dem Rathausplatz für das Brautauto.
  • Bitte beachten Sie, dass im gesamten Rathausbereich (einschließlich Vorplatz) wegen der Rutsch- und Verletzungsgefahr kein Reis oder sonstiges unfallträchtiges "Material" gestreut oder verbreitet werden darf.
  • Bild- und Tonaufnahmen während der Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen und auch im Hinblick auf evtl. Störungen der Eheschließungszeremonie nur mit Zustimmung des jeweiligen Standesbeamten vorgenommen werden. Eine Veröffentlichung im Internet (z.B. auf YouTube) oder eine Verbreitung über soziale Netzwerke ist aus urheberrechtlichen Gründen und Verletzung des Persönlichkeitsrechts zumindest der Standesbeamtin/ des Standesbeamten grundsätzlich nicht gestattet. Die durch die jeweilige Standesbeamtin/den jeweiligen Standesbeamten zugelassenen Aufnahmen sind nur als Erinnerung für Sie persönlich und Ihre nahen Verwandten bestimmt. Alle erstellten Bild- und Videoaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten oder aufgenommenen Person(en) in Bild und Wort aufgenommen, verbreitet oder veröffentlicht werden (Europäische Datenschutz-Grundverordnung).

          Bitte informieren Sie Ihre Gäste rechtzeitig über die Absicht Foto- und/oder Videoaufnahmen
          zu  tätigen und holen auch deren Zustimmung ein.

  • Parkplätze finden Sie in ausreichender Zahl am Mainufer.
  • Auch wenn das Hupen nach der Trauung Ausdruck großer Freude ist: Aus Rücksichtnahme auf die mittelbaren und unmittelbaren Anwohner der Hauptstraße wird darum gebeten, das Hupen in der Innenstadt zu vermeiden. Gerade an Tagen mit mehreren Hochzeitsgesellschaften strapaziert die Lärmbelästigung die Nerven der Anwohnenden und Geschäftstreibenden.
  • Da an den einzelnen Trautagen teils mehrere Eheschließungen im Rathaus stattfinden, bitten wir Sie "beim Feiern" auch Rücksicht auf die anderen Paare und deren Gäste zu nehmen.

Dies umfasst auch das pünktliche Erscheinen des jeweiligen Brautpaares und der zu erwartenden Gäste, um unnötige Verzögerungen für nachfolgende Brautpaare zu vermeiden. Wir können leider nicht auf alle verspäteten Gäste warten. Wir bitten um Verständnis!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Gästen einen angenehmen und unvergesslichen Tag!

Trausamstage für 2024

Im Jahr 2024 sind an den folgenden Samstagen Eheschließungen möglich:

13. Januar
17. Februar
16. März
20. April
18. Mai
29. Juni
20. Juli
10. August
14. September
19. Oktober
09. November
07. Dezember

Die Trauungen finden jeweils um 9.00 Uhr, 10.00 Uhr, 11.00 Uhr oder 12.00 Uhr statt.

Trautermine von Montag bis Freitag können direkt mit dem Standesamt abgesprochen werden.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Standesamt im Rathaus, Zimmer 3, telefonisch (09331/9761 oder 9724) oder per Mail (standesamt@stadt-ochsenfurt.de) in Verbindung, um die Formalitäten zu besprechen.
 

Trauorte

Der Sitzungssaal im Rathaus Ochsenfurt.
 

Die Nixe auf dem Main an der alten Mainbrücke.

http://www.ochsenfurt.de//de/rathaus-service/verwaltung/buergerbuero/standesamt/eheschliessung