Wichtige Informationen zu Corona
Lockdown bis 31. Januar 2021
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und - chefs der Länder haben den deutschlandweiten Lockdown mindestens bis 31. Januar 2021 beschlossen.
Kontaktbeschränkung:
Bis 31.Januar sind private Zusammenkünfte auf den eigenen und eine weitere Person beschränkt.
Ausgangsbeschränkung:
Das Infektionsgeschehen in Bayern macht es notwendig, dass landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr früh gilt. Das bedeutet konkret:
Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
1. eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
2. der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
3. der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
5. der Begleitung Sterbender,
6. von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
7. von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Einzelhandel und Gastronomie:
Gastronomische Betriebe:
Bis mindestens 31. Januar 2021 müssen diese geschlossen bleiben. Lieferung und Abholung/To Go-Angebote für den Verzehr zu Hause sind erlaubt.
Einzelhandel:
Bis voraussichtlich 31. Januar 2021 geschlossen.
Ausnahmen: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, KFZ- & Fahrrad-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
Bitte denken Sie hier an die Maskenpflicht!
Dienstleistungsbetriebe im Bereich Körperpflege, wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Friseursalons (ab 16.12.) und ähnliche Betriebe sind bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen.
Medizinisch notwendige Behandlungen (z.B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie/Fußpflege) sind weiterhin möglich.
Ab Montag 11.01.2021 dürfen Einzelhandelsbetriebe für telefonisch oder online bestellte Waren einen Abholservice anbieten.
Übernachtungsbetriebe: Übernachtungen im Inland sind bis mindestens 31. Januar 2021 nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke möglich.
Informationen aus dem Rathaus
Stadtverwaltung - Vorsprache weiterhin nur nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Corona-Fallzahlen im Landkreis Würzburg Vorsprachen bei der Stadtverwaltung Ochsenfurt bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch unter folgenden Rufnummern:
Hauptverwaltung: 09331 / 97-0
Bürgerbüro: 09331 / 97-22
Standesamt: 09331 / 97-24
Kämmerei/Kasse: 09331 / 8736-45
Bauamt: 09331 / 98303-2700
Wir bitten Sie, gerade im Hinblick auf die Weihnachtszeit, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit und bleiben Sie gesund!
Stadtverwaltung Ochsenfurt
Öffnungszeiten:
Standesamt und Bürgerbüro:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Montag und Donnerstag: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Bauamt:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Wir bitten Sie, den Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten, Ihre Hände im Eingangsbereich zu desinfizieren und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Wenn Sie Fragen zu individuellen Einzelfällen (z.B. Anzahl der Mitfeiernden bei Taufen, etc.) haben, wenden Sie sich bitte schriftlich per Email an das Landratsamt Würzburg. Ansonsten finden Sie weitere wichtige Fragen auf der Homepage des Landkreis Würzburg.
Bleiben Sie gesund!
Stadtverwaltung Ochsenfurt