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Stadt Ochsenfurt

Altstadt - Sanierungsgebiet I + II

Die Stadt Ochsenfurt wurde 1974 in das Bundesprogramm nach dem Städtebauförderungsgesetz aufgenommen. 1975 begann die Sanierungsarbeit mit der Erstellung umfangreicher Vorbereitender Untersuchungen im Umgriff der gesamten Altstadt. In deren Ergebnis wurde 1979 das Sanierungsgebiet l im umfassenden Verfahren förmlich festgelegt und 1985 nochmals erweitert. Bis ca. 1996 lag damit der Schwerpunkt der Sanierungsarbeit im Sanierungsgebiet l. 1993 und 1996 wurden für die restlichen Gebiete der Altstadt ergänzende Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurde das Gebiet 1997 als Sanierungsgebiet ll ebenfalls im umfassenden Verfahren förmlich festgelegt. Damit bestand für die gesamte Altstadt in 2 Sanierungsgebieten die Möglichkeit, zielgerichtet und bedarfsorientiert Fördermaßnahmen umzusetzen.
Im Zuge der Änderung der Sanierungssatzung erfolgte eine neue Abgrenzung des Sanierungsgebiets im Umgriff des Ensembleschutzbereiches der Altstadt Ochsenfurt. Damit können die im gesamten Altstadtgebiet gestreuten Maßnahmen grundsätzlich im Rahmen der Städtebauförderung gefördert werden.
Zusätzlich besteht für alle privaten Maßnahmen die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit.

Die Altstadtsanierung wird seit 1975 konsequent durchgeführt und betreut. Die Vorbereitenden Untersuchungen mit Rahmenplan und Neuordnungskonzept wurden jeweils aktualisiert und ein Bebauungsplan für die gesamte Altstadt erarbeitet.

In den vergangenen mehr als 40 Jahren sind zahlreiche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt und damit öffentliche Mittel effizient eingesetzt worden. Die Sanierung wurde auch zum Auslöser flankierender Maßnahmen von erheblichem Umfang – mit Auswirkung auf die Altstadt und das gesamte Stadtzentrum.

Sanierungsgebiet "Weststadt Ochsenfurt"

Für den Bereich der Weststadt, die sich unmittelbar westlich an die Altstadt Ochsenfurt anschließt, wurden im Jahr 2016 Vorbereitende Untersuchungen erarbeitet. Im Rahmen dieser Vorbereitenden Untersuchungen wurde festgestellt, dass innerhalb des Untersuchungsgebietes städtebauliche Missstände bestehen. Aufgrund dieser städtebaulichen Missständen hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ochsenfurt am 20.09.2016 die Ausweisung eines Sanierungsgebietes nach § 142 Baugesetzbuch beschlossen.
Für private Sanierungsmaßnahmen besteht die erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit.

http://www.ochsenfurt.de//de/bauen-wohnen-wirtschaft/planung-der-stadt/sanierungsgebiete