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Stadt Ochsenfurt
Herbstmarkt

Altes Marktrecht

Die Stadt Ochsenfurt besitzt seit dem Jahr 1672 das Marktrecht. Alljährlich werden 4 Märkte abgehalten.
Wir bitten die Gewerbetreibenden, sowie interessierte Markthändler, sich 6 Wochen vor dem Markt anzumelden.

Die Stadt Ochsenfurt bittet ihre Anwohner, die Sperrungen der Altstadt zu beachten und nach Möglichkeit bereits am Samstag ihre Autos aus der Stadt zu fahren.

Nachfolgende Straßen sind für den Zeitraum von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr für den allgemeinen Fahrverkehr gesperrt:

• Hauptstraße • Brückenstraße • Vorhof • Alte Mainbrücke

Im Bereich der Jahrmarktfläche erlässt die Stadt Ochsenfurt ein absolutes Halteverbot. Die öffentlichen Parkplätze entlang der Hauptstraße, im Bereich Richtung Zwinger, in der Langgasse, Brückenstraße, in der Kolpingstraße am Ziehbrunnen, Mangstraße und Unteren Redersgasse sowie im Vorhof sind aufgrund der hier ausgewiesenen Marktfläche bzw. aus Sicherheitsgründen ebenfalls gesperrt.

Termine 2024:

Anmeldeformular 2024 (PDF-Datei)

Frühlingsmarkt     28.04.2024
Sommermarkt      23.06.2024
Herbstmarkt          08.09.2024
Wintermarkt          03.11.2024

Weiter zu Marktsatzung (PDF-Datei), Marktgebührensatzung (PDF-Datei) und Rechtsverordnung (PDF-Datei) zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage.

Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser zur Zuständigkeit für Marktfestsetzungen finden Sie hier.

http://www.ochsenfurt.de//de/tourismus-kultur/veranstaltungen/marktwesen