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Stadt Ochsenfurt

Grundstücke für Wohn- und Mischbebauung

Baugebiet "Am vorderen Rotweg" in Darstadt

Im Baugebiet "Am vorderen Rotweg" in Darstadt stehen noch Bauplätze zur Verfügung. Eine Vergabe dieser Bauplätze erfolgt nach Eingang der Anfrage.

 

Ihre Anfrage richten Sie bitte an die Stadt Ochsenfurt, FB 3 - Stadtbauamt, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt oder per E-Mail an bauamt(@)stadt-ochsenfurt.de.

 

Der Kaufpreis beträgt 145,00 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und -entsorgung in Höhe von ca. 8,50 € pro Quadratmeter.

 

Eine Grundstückszusage seitens der Stadt Ochsenfurt wird nur aufrechterhalten, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufforderung durch die Stadt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung für die Grundstücke ab der Beurkundung des Kaufvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 3 Jahren. Der Käufer darf das unbebaute Grundstück nicht weiterveräußern. Diese Regelung dient dazu, die gemeindeeigenen Grundstücke zur sofortigen Bebauung zu veräußern und dadurch zügig ein geschlossenes Siedlungsbild zu erhalten. Der Verbleib von Baulücken wird dadurch verhindert.

 

Den Bebauungsplan können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.

 

Die verfügbaren Bauplätze können hier eingesehen werden.

Baugebiet "Wiesenweg" in Goßmannsdorf

Im Baugebiet "Wiesenweg" in Goßmannsdorf stehen noch drei Bauplätze zur Verfügung. Eine Vergabe dieser Bauplätze erfolgt nach Eingang der Anfrage. Anfragen für gewerbliche Nutzungen werden bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Anfrage richten Sie bitte an die Stadt Ochsenfurt, FB 3 - Stadtbauamt, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt oder per E-Mail an bauamt(@)stadt-ochsenfurt.de.

Der Kaufpreis beträgt 150,00 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und -entsorgung in Höhe von ca. 8,87 € pro Quadratmeter.

Eine Grundstückszusage seitens der Stadt Ochsenfurt wird nur aufrechterhalten, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufforderung durch die Stadt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung für die Grundstücke ab der Beurkundung des Kaufvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 3 Jahren. Der Käufer darf das unbebaute Grundstück nicht weiterveräußern. Diese Regelung dient dazu, die gemeindeeigenen Grundstücke zur sofortigen Bebauung zu veräußern und dadurch zügig ein geschlossenes Siedlungsbild zu erhalten. Der Verbleib von Baulücken wird dadurch verhindert.

Hinweis zu archäologischen Untersuchungen:
Im Rahmen der archäologischen Untersuchungen wurden im Baugebiet Funde festgestellt, so dass nunmehr in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG zwingend vor Bodeneingriffen bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen ist (auf die textlichen Hinweise zum Bebauungsplan „Wiesenweg, 1. Änderung“ wird hingewiesen). Kosten für ggf. weitere notwendige archäologische Untersuchungen und Freistellungen übernimmt die KFB Baumanagement GmbH; allerdings nur insoweit, als solche gemäß dem Erlaubnisverfahren für das konkret geplante Bauvorhaben des Erwerbers notwendig werden. Ggf. entstehende Kosten für die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG an sich hat jedoch der Erwerber zu tragen. Die KFB Baumanagement GmbH übernimmt lediglich die Kosten für ggf. erforderliche Untersuchungen und Freistellungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kostenübernahme für archäologische Untersuchungen auf das für das Bauvorhaben notwendige Maß beschränkt werden. Die Untersuchungen können deshalb frühestens dann stattfinden, wenn konkret feststeht, wo und in welcher Tiefe bauliche Anlagen auf dem Grundstück entstehen sollen. In der Regel ist dies mit Einreichung des Bauantrags der Fall. Durch die ggf. erforderlichen archäologischen Untersuchungen kann es zu Verzögerungen beim Baubeginn oder -fortschritt kommen. Hierfür übernimmt die KFB Baumanagement GmbH und die Stadt Ochsenfurt keine Haftung. Die KFB Baumanagement GmbH und die Stadt Ochsenfurt kann auch nicht zum Schadenersatz durch ggf. dadurch entstehende Mehrkosten herangezogen werden.

Hinweis zu Altlasten:
Während der Herstellung der Erschließungsanlagen hat sich herausgestellt, dass das Aushubmaterial im Bereich des Bestandsweges teilweise belastet gewesen ist. Die KFB Baumanagement GmbH und die Stadt Ochsenfurt gehen davon aus, dass die Belastungen im Untergrund lediglich im Bereich des alten Schotterweges bestanden haben. Dennoch können Funde im Bereich der Baugrundstücke grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines Fundes von belastetem Material auf dem Vertragsobjekt der Erwerber die Kosten für die Beseitigung zu tragen hat.

Nutzen Sie zur Übersicht und für weitere Informationen zum Baugebiet sowie zu den einzelnen Bauplätzen gerne unser neues Bauplatzvermarktungsmodul

Bebauungsplan (PDF-Datei)
 

Baugebiet "Südlich der Geißlinger Straße" in Hopferstadt

Im Baugebiet "Südlich der Geißlinger Straße" in Hopferstadt stehen noch drei Bauplätze zur Verfügung, die unmittelbar vergeben werden können. Die restlichen sechs Bauplätze sollen im Frühjahr 2027 entsprechend der Vergaberichtlinie der Stadt Ochsenfurt vergeben werden. Die noch zur Verfügung stehenden Grundstücke können hier eingesehen werden.

Der Kaufpreis beträgt 110,00 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal in Höhe von ca. 8,00 - 10,00 € pro Quadratmeter.

Eine Grundstückszusage seitens der Stadt Ochsenfurt wird nur aufrechterhalten, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufforderung durch die Stadt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung für die Grundstücke ab der Beurkundung des Kaufvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 3 Jahren.

Der Käufer darf das unbebaute Grundstück nicht weiterveräußern.

Diese Regelung dient dazu, die gemeindeeigenen Grundstücke zur sofortigen Bebauung zu veräußern und dadurch zügig ein geschlossenes Siedlungsbild zu erhalten. Der Verbleib von Baulücken wird dadurch verhindert.

Bebauungsplan (PDF-Datei)

Immobilienbörse Landkreis Würzburg

Im Rahmen des Themas "Flächenmanagement und Innenentwicklung" hat das Regionalmanagement des Landkreises Würzburg in enger Kooperation mit der Allianz Fränkischer Süden, in der auch die Stadt Ochsenfurt Mitglied ist, eine landkreisweite Immobilienbörse geschaffen. In dieser Börse finden Sie Bauplätze und leerstehende Objekte von privaten Eigentümern in Ochsenfurt.

Grundstücke für Gewerbebebauung

Mischgebiet "Wiesenweg" in Goßmannsdorf

Im Baugebiet "Wiesenweg" in Goßmannsdorf stehen noch drei Bauplätze zur Verfügung. Eine Vergabe dieser Bauplätze erfolgt nach Eingang der Anfrage. Anfragen für gewerbliche Nutzungen werden bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Anfrage richten Sie bitte an die Stadt Ochsenfurt, FB 3 - Stadtbauamt, Hauptstraße 39, 97199 Ochsenfurt oder per E-Mail an bauamt(@)stadt-ochsenfurt.de.

Der Kaufpreis beträgt 150,00 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und -entsorgung in Höhe von ca. 8,87 € pro Quadratmeter.

Eine Grundstückszusage seitens der Stadt Ochsenfurt wird nur aufrechterhalten, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufforderung durch die Stadt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung für die Grundstücke ab der Beurkundung des Kaufvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 3 Jahren. Der Käufer darf das unbebaute Grundstück nicht weiterveräußern. Diese Regelung dient dazu, die gemeindeeigenen Grundstücke zur sofortigen Bebauung zu veräußern und dadurch zügig ein geschlossenes Siedlungsbild zu erhalten. Der Verbleib von Baulücken wird dadurch verhindert.

Hinweis zu archäologischen Untersuchungen:
Im Rahmen der archäologischen Untersuchungen wurden im Baugebiet Funde festgestellt, so dass nunmehr in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG zwingend vor Bodeneingriffen bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen ist (auf die textlichen Hinweise zum Bebauungsplan „Wiesenweg, 1. Änderung“ wird hingewiesen). Kosten für ggf. weitere notwendige archäologische Untersuchungen und Freistellungen übernimmt die KFB Baumanagement GmbH; allerdings nur insoweit, als solche gemäß dem Erlaubnisverfahren für das konkret geplante Bauvorhaben des Erwerbers notwendig werden. Ggf. entstehende Kosten für die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG an sich hat jedoch der Erwerber zu tragen. Die KFB Baumanagement GmbH übernimmt lediglich die Kosten für ggf. erforderliche Untersuchungen und Freistellungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kostenübernahme für archäologische Untersuchungen auf das für das Bauvorhaben notwendige Maß beschränkt werden. Die Untersuchungen können deshalb frühestens dann stattfinden, wenn konkret feststeht, wo und in welcher Tiefe bauliche Anlagen auf dem Grundstück entstehen sollen. In der Regel ist dies mit Einreichung des Bauantrags der Fall. Durch die ggf. erforderlichen archäologischen Untersuchungen kann es zu Verzögerungen beim Baubeginn oder -fortschritt kommen. Hierfür übernimmt die KFB Baumanagement GmbH und die Stadt Ochsenfurt keine Haftung. Die KFB Baumanagement GmbH und die Stadt Ochsenfurt kann auch nicht zum Schadenersatz durch ggf. dadurch entstehende Mehrkosten herangezogen werden.

Hinweis zu Altlasten:
Während der Herstellung der Erschließungsanlagen hat sich herausgestellt, dass das Aushubmaterial im Bereich des Bestandsweges teilweise belastet gewesen ist. Die KFB Baumanagement GmbH und die Stadt Ochsenfurt gehen davon aus, dass die Belastungen im Untergrund lediglich im Bereich des alten Schotterweges bestanden haben. Dennoch können Funde im Bereich der Baugrundstücke grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines Fundes von belastetem Material auf dem Vertragsobjekt der Erwerber die Kosten für die Beseitigung zu tragen hat.

Nutzen Sie zur Übersicht und für weitere Informationen zum Baugebiet sowie zu den einzelnen Bauplätzen gerne unser neues Bauplatzvermarktungsmodul

Bebauungsplan (PDF-Datei)
 

Immobilienbörse Landkreis Würzburg

Im Rahmen des Themas "Flächenmanagement und Innenentwicklung" hat das Regionalmanagement des Landkreises Würzburg in enger Kooperation mit der Allianz Fränkischer Süden, in der auch die Stadt Ochsenfurt Mitglied ist, eine landkreisweite Immobilienbörse geschaffen. In dieser Börse finden Sie Bauplätze und leerstehende Objekte von privaten Eigentümern in Ochsenfurt.

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