Städt. Einrichtungen
Das gilt für Schulen und Kitas im Landkreis Würzburg ab Montag, 19. April 2021
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Ersatz der Elternbeiträge auch für April und Mai 2021
Der Ministerrat hat am 13.04.2021 beschlossen, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten.
Dies erfolgt unter denselben Voraussetzungen wie schon im Januar, Februar und März 2021. Der Beitragsersatz ist also für Kinder möglich, die die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht haben (Bagatellregelung).
Der Beitrag wird unabhängig davon ersetzt, ob die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet ist oder aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz über dem Wert 100 eine Notbetreuung anbietet.
Testpflicht für Schulkinder
Diese Regelung, die wir für diese Woche noch als Soll-Regelung ausgestaltet hatten, um Ihnen einen Übergang zu ermöglichen, wird am kommenden Montag (19. April 2021) zur Pflicht.
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird im Laufe dieser Woche entsprechend geändert. Der Ministerrat hat dies beschlossen.
Mit der Testpflicht für Schulkinder in der Kindertagesbetreuung entfällt ab nächster Woche auch die Notwendigkeit, eine Einwilligungserklärung für die Tests bei den Eltern einzuholen. Das heißt: Eltern, die ihr Kind ohne Bescheinigung eines negativen Tests in den Hort schicken, erklären damit ihr Einverständnis, dass das Kind in der Einrichtung einen Selbsttest durchführt.
Volle Förderung Wenn Eltern keine oder nur in geringerem Umfang als gebucht Betreuung in Anspruch nehmen, hat dies auch im April und Mai 2021 keine Auswirkungen auf die Förderung nach dem BayKiBiG. Wir empfehlen daher Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder auf andere Weise sicherstellen können, auch weiterhin die Kinderbetreuungsangebote nicht in Anspruch zu nehmen. Die Familien leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung von Kontakten.
(Referat V 3 – Kindertagesbetreuung)
Elternbrief Kindergärten - Umgang mit Krankheitssymptomen
Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte hier.
Kindergärten und Kinderkrippen
Untenstehend finden Sie unsere städtischen Kindergärten und Kinderkrippen.
Bitte beachten Sie das jeweilige Downloadformular unter den Kontaktdaten der Kindergärten.
Allgemeine Informationen:
Benutzungsordnung
Anmeldebogen städtischer Kindergärten
Aufnahmevertrag Kindergarten
Änderungsvertrag Kindergarten
Bitte beachten Sie die Anlagen für den Aufnahmevertrag Kindergärten sowie Kinderkrippen:
Der Anmeldebogen für die städtischen Kindergärten ist allgemein gültig.
Die Anmeldebögen für die städtischen Kinderkrippen finden Sie den jeweiligen Einrichtungen zugeordnet.
Kontakt
Frau Anja Frank
Hauptstraße 42
97199 Ochsenfurt
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