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Stadt Ochsenfurt

Friedhofsverwaltung

Unten aufgeführt finden Sie mehr Informationen.

Trauerfeier und kirchliche Beerdigung

War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heiratsurkunde oder das Eheregister beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind.

Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren.

Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier.

Blumenschmuck

Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, oder nach den  Vorstellungen der Angehörigen – für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei Ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund. Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum.

           

Grabbetreuung

Sie wohnen weit entfernt von der Grabstätte eines Verwandten oder fühlen sich nicht in der Lage, das Grab neu anzulegen und sachgemäß zu pflegen? Friedhofsgärtnereien können dies für sie übernehmen. Nach einer ausführlichen Beratung und der Festsetzung der Leistungen legt das geschulte Personal das Grab an. Die Friedhofsgärtnereien wählen – in Absprache mit ihnen - eine Rahmenbepflanzung aus. Dabei achten Sie auf die Lage des Grabes (Sonnen oder Schattenlage). Zur Anpflanzung zählen auch die Anlage des Grabes in der vorgeschriebenen Größe, und das fachgerechte Anlegen des Grabhügels. Damit das Grab sauber und gepflegt bleibt bedarf es auch einer geeigneten Pflege, die eine ausreichende Bewässerung und einen fachmännischen Pflanzenschnitt beinhaltet. Außerdem muss regelmäßig Unkraut entfernt werden.

Dauergrabpflege

Ähnlich wie bei einer Bestattungsvorsorge kann auch im gärtnerischen Bereich ein Vorsorgevertrag für die Dauergrabpflege abgeschlossen werden. Die eingezahlten Gelder werden von einer Organisation treuhänderisch verwaltet und die Pflege des Grabes durch ortsansässige Mitgliedsbetriebe für die vereinbarte Dauer sichergestellt.

Kontrollen der Leistungsqualität garantieren den gewünschten Zustand der Grabstelle über viele Jahre. So können auch alleinstehende Menschen oder Menschen, die ihre Angehörigen nicht mit der Grabbetreuung belasten möchten, Vorsorge für ein gepflegtes Grab treffen.

verschiedene Formen der Bestattung

Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut der in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden.

Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten.

Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor.

Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen ist die geltende Friedhofs- und Bestattungssatzung.
Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs sowie seiner Einrichtungen und Anlagen die entsprechende Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung.

Grabarten auf den Friedhöfen der Stadt Ochsenfurt und den Stadtteilen

  • Auf dem Friedhof Ochsenfurt und denen der Stadtteile gibt es Erdgrabstätten für Särge und Urnen sowie Erdgrabstätten nur für Urnen. Sie unterscheiden sich in der Größe des Grabes sowie in der Anzahl der Bestattungsplätze. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, Urnen in einer Urnenmauer oder der Urnenwiese (Friedhof Ochsenfurt) beisetzen zu lassen.
  • Ein Erdgrab und Urnenerdgrab wird durch die Inhaberin oder den Inhaber des Grabes angelegt, gepflegt und unterhalten. Die Pflege kann die Inhaberin oder der Inhaber des Grabes auch bei einer Friedhofsgärtnerei in Auftrag geben.
     
  • Insbesondere hinsichtlich der Grabarten, Grabgebühren, Grabgrößen und Bestattungsmöglichkeiten sowie der Grabmale sind die Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie die Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Ochsenfurt in der jeweils aktuellen Fassung maßgeblich
http://www.ochsenfurt.de//de/rathaus-service/verwaltung/buergerbuero/friedhofsverwaltung/allgemeine-informationen