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Stadt Ochsenfurt

Führerschein-Umtausch: Der Lappen geht, die Karte kommt

Artikel vom 10.01.2022

Führerschein-Umtausch: Der Lappen geht, die Karte kommt

Frist läuft für Jahrgänge 1953-1958 im Januar 2022 ab

Im Jahr 2013 wurde der neue EU-Führerschein auch in Deutschland verpflichtend eingeführt. Mit der Einführung des neuen Dokuments müssen nach und nach alle alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue, befristete, fälschungssichere Führerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch kann im Landratsamt Würzburg ausschließlich mit Termin aber auch auf dem Postweg oder über einen Online-Antrag vorgenommen werden. Wichtiger Hinweis: Aktuell sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen.

Termine sind über www.landkreis-wuerzburg.de/fahrerlaubnis buchbar oder telefonisch unter 0931 8003-5030 bis -5041 beziehungsweise 0931 8003-5042 bis -5046 für den Bereich der Dienststelle Ochsenfurt. Durch personelle Engpässe kann es hier zu Wartezeiten kommen.

Kulanz während der Übergangsfrist

Den Umtausch nimmt die Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Würzburg für alle Landkreisbürgerinnen und -bürger vor. Damit die Umstellung gelingt, wurden Fristen für bestimmte Geburtsjahrgänge der Fahrerlaubnisinhaber eingeführt. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Landrat Thomas Eberth beruhigt alle, die bislang noch keinen Termin erhalten konnten oder den Umtausch bisher versäumt haben: „Die Verkehrsministerkonferenz hat beschlossen, dass denjenigen, die es wegen eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht schaffen, ihren Führerschein fristgerecht umzutauschen, bis zum 19. Juli 2022 keine Geldbuße droht.“ Dennoch sollten sich alle, die bisher keinen Termin vereinbaren konnten, baldmöglichst zum Umtausch anmelden.

Weitere Wege zum neuen Führerschein

Zusätzlich zum Gang ins Amt ist der Führerscheinumtausch auch ohne Vorsprache bei der Führerscheinstelle möglich. Bürgerinnen und Bürger können den Antrag und die notwendigen Unterlagen (Kopie Personalausweis, aktuelles biometrisches Lichtbild, alter Führerschein) über das Internet hochladen oder postalisch nachreichen. Sobald alles vollständig vorliegt, versendet die Führerscheinstelle im Gegenzug eine Rechnung sowie eine zeitlich begrenzte Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht. Innerhalb von drei Wochen nach Beauftragung durch die Führerscheinstelle sendet die Bundesdruckerei den neuen Führerschein direkt an die Fahrerlaubnisinhaber. Weitergehende Informationen zu den drei Umtauschmöglichkeiten sowie ein Vordruck für den postalischen Versand sind im Internet unter www.landkreis-wuerzburg.de/fahrerlaubnis zu finden. Hierüber können auch die Unterlagen online eingereicht bzw. hochgeladen werden.

Was braucht man für den Umtausch?

Pkw- und Motorradfahrer brauchen für den Umtausch ihren Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese muss vorab bei der ausstellenden Behörde beantragt werden.

Der Umtausch kostet 25,30 Euro. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto, das man auch im Landratsamt Würzburg gegen eine Gebühr von 8,50 Euro anfertigen lassen kann. Diesen Service bietet die Dienststelle Ochsenfurt leider nicht. Wer sich den neuen Führerschein an die eigene Adresse durch die Bundesdruckerei direkt zusenden lässt, muss weitere 6 Euro zahlen, erspart sich aber das Abholen bei der Führerscheinstelle nach vorheriger Terminvereinbarung.

Als nächstes sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit der Umtauschpflicht an der Reihe, die am 19. Januar 2023 enden wird.

Alle Fristen des Pflichtumtauschs auf einen Blick

  1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Führerscheine)

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

  1. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden (hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden)

Ausstellungsjahr (Nr. 4a auf dem Kartenführerschein

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

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