Bauplatz Nr. 2, Hopferstadt
Beschreibung
Im Baugebiet "Südlich der Geißlinger Straße" in Hopferstadt stehen noch sechs Bauplätze zur Verfügung. Die nächste Bauplatzvergabe soll im Frühjahr 2027 entsprechend der Vergaberichtlinie der Stadt Ochsenfurt stattfinden. Die noch zur Verfügung stehenden Grundstücke können hier eingesehen werden. Bis dahin werden keine Bauplätze im Baugebiet "Südlich der Geißlinger Straße" vergeben.
Der Kaufpreis beträgt 110,00 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal in Höhe von ca. 8,00 - 10,00 € pro Quadratmeter.
Eine Grundstückszusage seitens der Stadt Ochsenfurt wird nur aufrechterhalten, wenn innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufforderung durch die Stadt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung für die Grundstücke ab der Beurkundung des Kaufvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 3 Jahren.
Der Käufer darf das unbebaute Grundstück nicht weiterveräußern.
Diese Regelung dient dazu, die gemeindeeigenen Grundstücke zur sofortigen Bebauung zu veräußern und dadurch zügig ein geschlossenes Siedlungsbild zu erhalten. Der Verbleib von Baulücken wird dadurch verhindert.
Bewerbungsformular (PDF-Dokument, 334,93 KB, 25.05.2022)
Vergaberichtlinien (PDF-Dokument, 203,65 KB, 25.05.2022)
Bebauungsplan
Grunddaten
- Größe: 615m²
- Gesamtpreis: 67.650,00€
- Preis/m²: 110,00€
- Hausanschlusskosten: 6,51€
- Status: frei
- Flurstücksnummer: 650/2
- Vollgeschosse: 2
- Haustypen: Einzelhaus, Doppelhaus
- Dachformen: Walmdach, Satteldach, Pultdach, versetztes Pultdach
- Dachneigung: Pultdach und versetztes Pultdach: 10°-25°, Walm- und Satteldach 25°-38°
- Grundflächenzahl: 0,35
- Erschließung: voll erschlossen
- Bauzwangbeschreibung:
Der Erwerber verpflichtet sich gegenüber der Stadt Ochsenfurt, das Vertragsobjekt innerhalb einer Frist von drei Jahren mit einem bezugsfertigen Wohngebäude zu bebauen und vor Erfüllung dieser Bauverpflichtung das Vertragsobjekt weder ganz noch teilweise zu veräußern. (Es sei denn an Abkömmlinge in gerader Linie oder an einen Ehegatten, wenn diese die gleiche Verpflichtung übernehmen).
Eigenschaften
Umgebung
- Kindergärten
- Spielplätze
- Kitas
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Sporteinrichtungen
- Einkaufsmöglichkeiten
- Kinderkrippe
Infrastruktur
- Wasserversorgung
- Energieversorgung
Kommunikation
- VDSL
- DSL
- Glasfaseranschluß
